Verbraucherinsolvenzberatung stärken

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Die Erfahrung aus der täglichen Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung bestätigt immer wieder aufs Neue, dass mangelnde Finanzkompetenz zu Verschuldung führt, besonders dann, wenn undurchsichtige Finanzprodukte angeboten werden, Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge fehlt oder Kompetenzen im Umgang mit der digitalen Welt nur mangelhaft vorhanden sind.

Ein starkes, flächendeckenden, persönliches und auskömmlich finanziertes Beratungsangebots zur wirtschaftlichen Krisenbewältigung für sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher ist unerlässlich. Zudem sollen Voraussetzungen für digitale Angebote geschaffen werden. Finanzbildung in Schulen, Prävention und Aufklärung sind weiter zu stärken.

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.