Verbraucher*innen sehen sich täglich mit ganz unterschiedlichen Rechtsverstößen von Anbietern konfrontiert – Entgelte für die „Nichtnutzung“ von Leistungen, unrechtmäßige Gebühren, entgangene Zinsen oder Negativzinsen für bestehende Girokonten. Um die Durchsetzung der Verbraucherrechte zu stärken, steht den deutschen qualifizierten Verbraucherschutzverbänden seit dem 01. November 2018 ein neues Klageinstrument zur Verfügung: die Musterfeststellungsklage. Mit ihr soll der klagende Verband das Bestehen oder Nichtbestehen von Rechtsverhältnissen für eine Vielzahl von Verbrauchern feststellen können. Diese können sich niedrigschwellig durch Eintragung in einem Internetregister der Klage anschließen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen (als auch der vzbv) führen seit Mai 2019 eine Reihe von Musterfeststellungsklagen. Dabei lassen sich in der praktischen Handhabung jedoch einige Herausforderungen und Hürden feststellen. Beispielhaft sind zu nennen: Die lange Dauer der Bekanntmachung (im Durchschnitt 29 Tage), Probleme beim Eintragungsschluss, erhebliche Rechtsverluste durch unwirksame Anmeldungen, angeblich nicht musterfeststellungsfähige Rechtsverhältnisse (bspw. Zinssätze für Sparverträge), ungeregelte Auskünfte durch das Bundesamt für Justiz (u.a. zum Verfahrensstand).
Im Rahmen der Evaluierung und der Weiterentwicklung müssen bei der Musterfeststellungsklage deshalb wichtige Justierungen erfolgen, um die mit dem Instrument beabsichtigten Ziele (Vereinfachung, Effizienz etc.) zu erreichen. Daneben ist die reformierte EU- Verbandsklagerichtlinie im Rahmen des New Deal verbraucherfreundlich ins deutsche Recht umzusetzen.