Musterklagen gegen sächsische Sparkassen: Alle Infos auf einen Blick
Musterklagen gegen sächsische Sparkassen: Alle Infos auf einen Blick
Vielen Prämiensparer*innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsiche Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz bei langfristigen Sparprodukten bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer*innen hat damit ein Ende.