Vermeintlich renditestarke Kapitalanlagen
Im Jahr 2025 sah sich die Beratungsstelle Auerbach erneut mit einer Vielzahl unterschiedlicher Verbraucherprobleme konfrontiert. Ein nach wie vor auffälliges Phänomen waren sogenannte „Lexika-Investments“, durch die im Vogtland erhebliche Geldbeträge verloren gingen.
Dabei wurden Verbraucher*innen an der Haustür oder telefonisch kontaktiert und zum Kauf vermeintlich wertvoller Buchsammlungen bewegt. Die Verkäufer*innen priesen diese als renditestarke Kapitalanlagen mit hohem Wertsteigerungspotenzial an.
Allein der Beratungsstelle Auerbach sind mehr als 25 Fälle bekannt, in denen Betroffene teils hohe fünfstellige Summen in Faksimiles oder Lexika investierten. Besonders problematisch ist dabei die Strategie, den Wert an die Vollständigkeit einer Sammlung zu knüpfen. Verbraucher*innen wurden so schrittweise zu weiteren Käufen bewegt, um den angeblich erst dann realisierbaren Gewinn zu erzielen.
Erfolgreicher Widerruf bei Coaching-Falle
Ein weiteres Problemfeld stellten sogenannte Coaching-Verträge dar, die vor allem junge Menschen über soziale Medien erreichten. Hier wurde mit unrealistischen Versprechen geworben, durch Coaching-Programme innerhalb kurzer Zeit hohe Einnahmen erzielen zu können. In der Folge schlossen viele Betroffene kostenintensive Verträge ab.
Ein besonders eindrücklicher Fall betraf eine minderjährige Schülerin aus Auerbach, die einen entsprechenden Vertrag unterzeichnete. Darin erklärte sie fälschlicherweise, selbständig tätig zu sein – ein gezielter Versuch, das gesetzliche Widerrufsrecht auszuhebeln. Mit Unterstützung der Beratungsstelle konnte der Vertrag jedoch erfolgreich widerrufen und angefochten werden. Zudem war er aufgrund der fehlenden Zustimmung der Eltern rechtlich unwirksam.
Diese Beispiele verdeutlichen, wie vielseitig die Methoden unseriöser Anbieter sind. Gleichzeitig zeigen sie, wie wichtig die Arbeit der Verbraucherzentrale in Auerbach ist. Durch Aufklärung, individuelle Beratung und rechtliche Unterstützung trägt sie maßgeblich dazu bei, Verbraucher*innen vor finanziellen Schäden zu bewahren und ihnen Sicherheit im Umgang mit komplexen Vertrags- und Marktsituationen zu geben.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
