Gut für den Naturschutz? Die Baumarktkette Hornbach hat potenziell invasive Pflanzen als Naturschutzhecke verkauft – und damit nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen ihre Kund*innen getäuscht. Deshalb hat sie im Oktober eine Unterlassungsklage eingereicht, die für große Aufmerksamkeit sorgte.
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Arten sind potenziell invasiv und können die Biodiversität bedrohen
Online wurden Pflanzen wie Gemeiner Bocksdorn, Goldglöckchen (Forsythia), Schmetterlingsflieder und Rosa rugosa (Apfelrose) als heimisch und ideal für Insekten und Vögel angepriesen. Tatsächlich sind drei der Arten potenziell invasiv und können die Biodiversität bedrohen.
Besonders problematisch ist die Rosa rugosa, auch bekannt als Apfelrose oder Kartoffelrose: Sie stammt aus Ostasien, breitet sich schnell aus, kann heimische Pflanzen verdrängen und so zum Verlust wertvoller Lebensräume beitragen. Das Goldglöckchen liefert zwar auffällige Blüten, bietet jedoch weder Nektar noch Früchte – ein „Fake-Shop“ für Insekten.
Grünes Marketing als Verkaufsstrategie
Die Verbraucherzentrale Sachsen bewertet die Verkaufsstrategie als Greenwashing: Kund*innen wurden in die Irre geführt, weil die Pflanzen als ökologisch wertvoll dargestellt wurden, obwohl sie heimische Arten verdrängen können. Da Hornbach sich weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, leitete die Verbraucherzentrale Sachsen das Klageverfahren ein.

Beate Saupe
Rechtsreferentin
„Natürlich sollten Verbraucher*innen selbst entscheiden dürfen, wie sie ihren Garten gestalten. Aber sie müssen die Chance bekommen, durch transparente und wahrheitsgemäße Informationen eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Mit seinem grünen Marketing hat Hornbach gegen diese Richtlinien verstoßen. Würden die Pflanzen als Ziergewächse verkauft werden, hätten wir kein Problem.“
Bundesweite Aufmerksamkeit für Klage
Auf das Thema aufmerksam geworden ist die Verbraucherzentrale durch Influencer*innen im Gartenbereich, die das irreführende Marketing von Hornbach kritisch diskutierten und ihre Beobachtungen an das Beratungszentrum Dresden weitergaben. Die anschließende Klage erzielte eine große mediale Resonanz, mit hohen Reichweiten in den sozialen Medien und mehr als 170 Berichten in regionalen und überregionalen Medien.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
