SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Negativpreis Prellbock 2017

„Der Bock verlässt sich auf seine Hörner“ und die Verbraucherzentrale Sachsen auf Sie! Gemeinsam wollen wir den schwarzen Schafsbock unter der Anbieterherde finden. Er erhält auch in diesem Jahr unseren Negativpreis „Prellbock 2017“.
Prellbock 2017

Die Verbraucherzentrale Sachsen sucht auch in diesem Jahr Abzocker, Blender und Service-Nieten. Welches Unternehmen bringt Sie zur Weißglut? Wer soll den Prellbock 2019 erhalten? Hier geht es zur Abstimmung.

Wer der Prellbock 2017 geworden ist, erfahren Sie hier.
 

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Egal ob Überraschendes im Kleingedruckten, untergeschobene Verträge, aufdringliche Verkaufspraktiken, unberechtigte Inkasso-Forderungen, schlechter Service oder dreiste Werbe-Mogelpackungen: Welcher Anbieter bereitet Ihnen mit verbraucherunfreundliche Praktiken Ärger und gehört Ihrer Meinung nach ins Bockshorn gejagt?

Geben Sie Ihren Vorschlag für den PRELLBOCK 2017 ab!

Abstimmen können Sie ganz einfach hier oder in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen – und zwar bis zum 15. November 2017. Den "Gewinner" des Prellbocks 2017 werden wir im Dezember bekannt geben.
 

Sture Böcke in ihre Schranken weisen? Können wir!

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.