Corona-Warn-App: Ja oder Nein?!

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert zur Corona-Warn-App darüber, was Verbraucher*innen jetzt wissen müssen, um sich für oder gegen die Nutzung zu entscheiden.
Eine Frau schaut auf ihr Handy, eine Corona Tracing App ist auf dem Display zu sehen

Was Verbraucher*innen jetzt wissen müssen, um sich für die Nutzung zu entscheiden

Off

Die Corona-Warn-App der deutschen Regierung kann ab sofort in den App-Stores kostenfrei runtergeladen werden. Die App soll vor der weiteren Ausbreitung von Covid-19 schützen, weil sie Kontaktpersonen schneller informiert, wenn sich jemand mit dem Coronavirus infiziert hat. 

Jeder Bürger kann frei entscheiden, ob er oder sie die Anwendung herunterladen möchte oder nicht. Über Bluetooth wird der Abstand zwischen Personen gemessen, ohne dass Standortdaten erfasst werden. Kommt die Information, dass es Kontakt zu einem Infizierten gab, hat es der Nutzer in der Hand, sich beim Arzt testen zu lassen. Auch nach einem positiven Corona-Test bestimmt jeder selbst, ob er diese Information in die App einspeist, so dass von ihm in den zurückliegenden Tagen kontaktierte Personen benachrichtigt werden.

„Wir wissen, dass die meisten Verbraucher bislang nur wenig über die Funktionsweise der App wissen. Dadurch herrschen oftmals falsche Vorstellungen“, so Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Genau zu wissen, wie die App arbeitet, ist jedoch unerlässlich, um eine Entscheidung für oder gegen die App zu fällen.“ 

Für die App sprechen folgende Aspekte:

  • Die Software der App ist quelloffen und kann von jedermann eingesehen werden.
  • Die App greift nicht auf Standortdaten der Nutzer zu.
  • Die App gibt keine Daten an Dritte weiter, um zum Beispiel epidemiologische Erkenntnisse zu gewinnen.
  • Die App verarbeitet und speichert Nutzerdaten anonym bzw. pseudonym.
  • Die Nutzer entscheiden selbst, ob sie die App nutzen und ob sie als Nutzer der App im Falle eines Positiv-Tests diese Information in die App einspeisen.
  • Das Gesundheitsamt gibt vor der Einspeisung eines Positiv-Tests durch einen Nutzer die Eingabe in die App frei: So wird verhindert, nicht vorhandene Corona-Infektionen missbräuchlich in die App gelangen.

Gegen die App kann man sich beispielsweise aus diesem Grund entscheiden:

  • Die App kommt an Google und Apple nicht vorbei: Sensible Gesundheitsdaten der Nutzer fließen, wenn auch verschlüsselt und ohne Klarnamen, unvermeidlich durch die Systeme der beiden Anbieter. An dieser Stelle können weder die Entwickler noch der Staat eine 100%ige Sicherheit der Nutzerdaten garantieren.

 

Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet in den nächsten Tagen auf den unterschiedlichsten Wegen Informationen an:

Telefon-Hotline

  • 18.06.2020 von 12 bis 16 Uhr unter 0341 - 696 2992

 

Online-Talk

 

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.