Kinderzuschlag: Abkassieren mit Ausfüllhilfe

Pressemitteilung vom
Immer mehr Plattformen verlangen hohe Gebühren für eigentlich kostenlose Leistungen. Auf der Suche nach schnellen Online-Lösungen landen Verbraucher*innen dadurch oft bei kommerziellen Anbietern – wie ein aktueller Fall aus Meißen zeigt.
Eine junge Frau kauft etwas über ihr Handy und bezahlt mit Kreditkarte
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Im stressigen Alltag suchte Frau H. nach einer bequemen Möglichkeit, den Kinderzuschlag per Smartphone zu beantragen. Ein Online-Dienstleister warb mit schneller Unterstützung bei der Antragstellung, lieferte jedoch nur einen überteuerten und unnützen Service.

Kosten im Kleingedruckten

„Kinderzuschlag in 10 Minuten“: Mit diesem Versprechen lockte der Anbieter Lernkompass24.de Frau H. auf die Website. Die Meißnerin ging davon aus, dort kostenfrei ihren Antrag stellen zu können, bekam aber lediglich eine teure Ausfüllhilfe an die Hand.

„Leider bemerkte Frau H. am Smartphone gar nicht, dass sie den Service kostenpflichtig bestellt hatte. Der Schock kam erst mit der Rechnung“, so Sylvia Neubert, Leiterin der Beratungsstelle in Meißen. Lernkompass24.de inszeniert sein Angebot geschickt und versteckt die Kosten im Kleingedruckten – in diesem Fall 179 Euro, bei einem maximalen Kinderzuschlag von 292 Euro. Besonders bitter: Sowohl der Antrag als auch die Ausfüllhinweise werden von der Agentur für Arbeit kostenfrei bereitgestellt.

Anbieter arbeiten mit bezahlter Werbung

Diese Fälle häufen sich. Viele Verbraucher*innen suchen online nach schnellen Lösungen, um Behördengänge zu umgehen, und stoßen dabei zunehmend auf kommerzielle Anbieter statt auf die offiziellen Seiten. Der Grund: Anbieter wie Lernkompass24.de schalten bezahlte Werbung, sodass ihre Angebote weit oben in den Suchergebnissen erscheinen und seriöse Seiten verdrängen. „So zahlen Verbraucher*innen wie Frau H. oft für Leistungen, die eigentlich kostenlos oder gebührenarm sind“, erklärt Sylvia Neubert.

Tipps der Verbraucherzentrale:

  • Prüfen, ob die verlangten Gebühren gerechtfertigt sind.
  • Im Zweifelsfall Widerspruch einlegen.
  • Offizielle Websites verwenden, z. B. die der Agentur für Arbeit

Frau H. hat inzwischen mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Meißen Widerspruch eingelegt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen berät zu diesem und anderen Themen. Termine können online oder unter 0341 6962929 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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