Verbraucherzentrale und SEAK Leipzig bieten erste Online-Seminare

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen und der SAEK Leipzig starten ein neues Online-Angebot. Mit kostenlosen Web-Seminaren werden Verbraucher über typische Fallstricke informiert und erhalten nützliche Tipps zu Spiele-Apps und Kostenfallen im Internet.
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Ob Spiele-Apps harmloser Freizeitspaß oder fiese Datenschleudern sind, erklären Experten im Web-Seminar

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Egal, ob Logik-Spielchen, Geschicklichkeits-Spaß, Strategie-Prüfung oder das klassische Action-Spiel: Für jeden Gamer gibt es eine digitale Anwendung, die sich auf das Tablet oder Smartphone installieren lässt. Doch, dass nicht jede App gleichermaßen empfehlenswert ist, erfahren Eltern und Kids im ersten Web-Seminar der Verbraucherzentrale Sachsen am 15. April 2020 von 16 bis 17.30 Uhr.

Datenschutz und Anwendungsfreundlichkeit sowie Werbung oder In-App Käufe spielen bei der Wahl der passenden App eine große Rolle: So geben die Experten der Verbraucherzentrale Sachsen gemeinsam mit den Kollegen vom SAEK Leipzig (Sächsischer Ausbildungs- und Erprobungskanal Leipzig) im 90-minütigen Web-Seminar einen Einblick in Fallstricke und Kriterien, anhand derer man eine nutzerfreundliche, sichere Spiele-App erkennen und nutzen kann. Auch relevante Jugendschutzeinstellungen sowie praktische pädagogische Tipps spielen Rolle. Es wird direkt  am digitalen Endgerät gezeigt, welche Einstellungen vorgenommen werden sollten, um Daten zu schützen, In-App-Käufe zu regeln und die besonders jungen Spieler zu schützen.

Wer Interesse hat, kann sich unter

https://www.edudip.com/de/webinar/spiele-apps-was-gibt-es-zu-beachten-in-kooperation-mit-der-verbraucherzentrale-sachsen-saek-leipzig/121780 kostenfrei anmelden.

Ein zweites Online-Seminar rund um Kostenfallen im Internet findet am 16. April 2020 von 15 bis 16.30 Uhr statt. Dafür können sich Interessierte unter https://www.edudip.com/de/webinar/vertragsfallen-im-internet-in-kooperation-mit-verbraucherzentrale-sachsen-saek-leipzig/121794 anmelden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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