Neues Heizgesetz, mehr Fördermittel

Pressemitteilung vom
Die Wärmewende voranbringen, Erneuerbare Energien ausbauen: Das hat das neue Heizungsgesetz zum Ziel, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Damit sich Hauseigentümer*innen die Umstellung auf klimafreundliche Wärme leisten können, wurden bestehende Förderprogramme zum Jahreswechsel ausgebaut.
Heizung mit Schal und Miniaturhaus
Off

Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft, die passende Heizung und den besten Zuschuss zu finden

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät bei der Wahl eines neuen Heizsystems mit Bedacht vorzugehen. „Denn, um mögliche Fördermittel optimal einzusetzen, bedarf es eines genauen Plans zur technischen Umsetzbarkeit an der eigenen Immobilie“, weiß Lorenz Bücklein, vom Energieteam der Verbraucherzentrale Sachsen.
Beides leistet die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Wer Hilfe bei der Suche nach der richtigen Heizung oder einen Überblick über die Förderungen wünscht, ist bei den Energieberater*innen goldrichtig und kann sich einen kostenfreien Überblick verschaffen.“
 
Die Energieexpert*innen klären dann auch auf, wie man an die Förderung in welcher Höhe kommt. Wer eine Beratung direkt am eigenen Haus durchführen lassen möchte, erhält diese in Form einer Vor Ort-Beratung für einen Eigenbeitrag von 30 Euro.

Was wird gefördert?

Die neue Förderkulisse sieht neben einer Grundförderung von 30 Prozent einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für alle vor, die bis 2028 ihre alte fossile Heizung austauschen. Haushalte mit geringem Einkommen profitieren von einem zusätzlichen Bonus von bis zu 30 Prozent. Maximal kann ein Fördersatz von 70 Prozent in Anspruch genommen werden. Auch für weitere Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Wohnhaus kann es Fördermittel geben, die zum Teil auch miteinander kombiniert werden können.
 
Um von den Förderungen zu profitieren, kann der Heizungstausch ab sofort beauftragt werden. Alle, die dies bis 31. August 2024 tun, können Anträge auf Förderung der Maßnahme bis Ende November einreichen. Das Portal zur Antragstellung soll Ende Februar frei geschaltet werden.
 
Die individuelle Beratung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Die ist telefonisch unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder online unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de möglich. Das Servicetelefon ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.