Lieferantenwechsel 24 h: Mehr Tempo, aber nicht automatisch mehr Sparpotenzial

Pressemitteilung vom
Ab 6. Juni 2025 muss der Stromanbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Das spart Zeit – garantiert aber keine günstigeren Tarife. Verbraucher*innen sollten Laufzeiten, Fristen und Risiken kennen, um teure Fehler und unerwünschte Vertragsabschlüsse zu vermeiden.
Tablet im Wohnzimmer zeigt Stromnutzung im Zeitverlauf
Off

Was Verbraucher*innen jetzt wissen müssen

Ab dem 6. Juni 2025 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft: Der technische Wechsel des Stromanbieters muss künftig werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Damit wird eine EU-Vorgabe in nationales Recht umgesetzt – mit dem Ziel, den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu stärken und den Zugang zu günstigeren Tarifen zu erleichtern.

Schneller Wechsel – aber nicht sofort günstiger Strom

Der Begriff „Lieferantenwechsel 24 h“ kann leicht missverstanden werden: Die neue Regelung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf des Anbieterwechsels. Sie bedeutet in der Regel nicht, dass Verbraucher*innen, die einen neuen Stromvertrag abschließen am Folgetag bereits von günstigeren Konditionen profitieren können.

„Für Verbraucher*innen bleibt der eigene Vertrag maßgeblich" erklärt Stefanie Siegert, von der der Verbraucherzentrale Sachsen. „Laufzeiten, Kündigungsfristen und Starttermine sind unbedingt weiterhin zu beachten. Der technische Wechselprozess ist davon unabhängig.“

Risiken: Schnellere Prozesse erfordern mehr Aufmerksamkeit

Der beschleunigte Wechsel kann auch Nachteile mit sich bringen – vor allem, wenn Verbraucher*innen ungewollt Verträge untergeschoben bekommen. „In solchen Fällen kann es passieren, dass der Anbieterwechsel bereits technisch vollzogen ist, bevor Betroffene überhaupt bemerken, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde – etwa durch unerlaubte Werbeanrufe oder untergeschobene Angebote“, warnt Siegert.
 
Auch bei einem Umzug greift eine wichtige Einschränkung: Ein rückwirkender Anbieterwechsel ist nicht mehr möglich. Verbraucher*innen müssen daher rechtzeitig aktiv werden und ihren Stromversorger informieren oder frühzeitig einen neuen Vertrag abschließen.

Fazit: Mehr Tempo braucht mehr Vorsicht

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bringt neue Chancen – aber auch neue Pflichten. Wer gut informiert und rechtzeitig handelt, kann profitieren. Wer hingegen unüberlegt wechselt, riskiert unerwünschte Vertragsbindungen und höhere Kosten.
 
Verbrauchertipp: Die Verbraucherzentralen bieten unabhängige Beratung rund um Anbieterwechsel, Vertragslaufzeiten und Rechte bei fehlerhaften Vertragsabschlüssen. Im Zweifelsfall lohnt sich ein prüfender Blick, bevor voreilige Entscheidungen getroffen werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Ein Paar prüft die Rechung

Czarna lista: Fałszywe pisma windykacyjne

Konsumenci regularnie otrzymują fałszywe pisma od rzekomych firm windykacyjnych. Brandenburska Centrala Konsumencka (Verbraucherzentrale Brandenburg) publikuje numery kont, na które nie należy przelewać żadnych pieniędzy.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.