Was Verbraucher*innen jetzt wissen müssen
Ab dem 6. Juni 2025 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft: Der technische Wechsel des Stromanbieters muss künftig werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Damit wird eine EU-Vorgabe in nationales Recht umgesetzt – mit dem Ziel, den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu stärken und den Zugang zu günstigeren Tarifen zu erleichtern.
Schneller Wechsel – aber nicht sofort günstiger Strom
Der Begriff „Lieferantenwechsel 24 h“ kann leicht missverstanden werden: Die neue Regelung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf des Anbieterwechsels. Sie bedeutet in der Regel nicht, dass Verbraucher*innen, die einen neuen Stromvertrag abschließen am Folgetag bereits von günstigeren Konditionen profitieren können.
„Für Verbraucher*innen bleibt der eigene Vertrag maßgeblich" erklärt Stefanie Siegert, von der der Verbraucherzentrale Sachsen. „Laufzeiten, Kündigungsfristen und Starttermine sind unbedingt weiterhin zu beachten. Der technische Wechselprozess ist davon unabhängig.“
Risiken: Schnellere Prozesse erfordern mehr Aufmerksamkeit
Der beschleunigte Wechsel kann auch Nachteile mit sich bringen – vor allem, wenn Verbraucher*innen ungewollt Verträge untergeschoben bekommen. „In solchen Fällen kann es passieren, dass der Anbieterwechsel bereits technisch vollzogen ist, bevor Betroffene überhaupt bemerken, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde – etwa durch unerlaubte Werbeanrufe oder untergeschobene Angebote“, warnt Siegert.
Auch bei einem Umzug greift eine wichtige Einschränkung: Ein rückwirkender Anbieterwechsel ist nicht mehr möglich. Verbraucher*innen müssen daher rechtzeitig aktiv werden und ihren Stromversorger informieren oder frühzeitig einen neuen Vertrag abschließen.
Fazit: Mehr Tempo braucht mehr Vorsicht
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bringt neue Chancen – aber auch neue Pflichten. Wer gut informiert und rechtzeitig handelt, kann profitieren. Wer hingegen unüberlegt wechselt, riskiert unerwünschte Vertragsbindungen und höhere Kosten.
Verbrauchertipp: Die Verbraucherzentralen bieten unabhängige Beratung rund um Anbieterwechsel, Vertragslaufzeiten und Rechte bei fehlerhaften Vertragsabschlüssen. Im Zweifelsfall lohnt sich ein prüfender Blick, bevor voreilige Entscheidungen getroffen werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.