Abgesichert in den Urlaub

Pressemitteilung vom
Auch in den schönsten Wochen des Jahres kann es passieren: Unfall oder Krankheit verhageln das Reisevergnügen. Umso wichtiger ist der passende Versicherungsschutz.
Urlauber sitzen in einem Reisebus
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Mit den Tipps der Verbraucherzentrale die passenden Reiseversicherungen im Gepäck

„Anbieter haben ein sehr breites Produktportfolio für die Absicherung des Urlaubs. Einige sind dabei unverzichtbar, bei anderen kann das Geld stattdessen getrost in die Reisekasse fließen“, weiß Nicole Leistner von der Verbraucherzentrale in Chemnitz.
 
Oft und gern werden seitens der Versicherer Paketlösungen angeboten, welche mehrere Reiseversicherungen beinhalten. „Solche Angebote sind aber selten bedarfsgerecht. Besser ist es, die einzelnen Komponenten selbst entsprechend der tatsächlichen Notwendigkeit und unter Berücksichtigung bereits bestehender Versicherungen auszuwählen und zusammenzustellen“, empfiehlt Nicole Leistner weiter.
 
Bei Auslandsreisen gilt eine Reisekrankenversicherung als wichtig und unverzichtbar. Im Schadensfall können für Urlauber ohne Reisekrankenversicherung extrem hohe Behandlungskosten anfallen. Daher gehört sie – insbesondere auch für Fernreisen – in jedem Fall mit ins Gepäck. Angefangen von einer ambulanten Behandlung beim Arzt bis hin zu Operationen oder Transporten mit dem Rettungsdienst deckt die Police Kosten ab, die im Krankheitsfall im Ausland anfallen können und von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Auch hier kommt es wie so oft aufs Kleingedruckte an. Der „medizinisch notwendige“ Rücktransport unterscheidet sich beispielsweise von Fällen, die „sinnvoll und vertretbar“ sein können.
 
Wer eine teure Reise bucht, ist zudem mit einer Reiserücktrittskostenversicherung gut beraten. Wenn die versicherten triftigen Gründe vorliegen, die Reise nicht antreten zu können, springt die Versicherung ein. Urlauber ohne Reiserücktrittskostenversicherung müssen die Stornokosten selbst tragen. Auch hier sollte immer auf die Details geachtet werden. Zur Frage, welche Risiken genau versichert, welche Mitteilungspflichten einzuhalten sind und welche Ausschlüsse gegeben sind, lohnt sich der Blick in den Versicherungsvertrag. Beispielsweise sind Krankheits-, Unfalls- oder Todesfall der Reisenden oder auch der Angehörigen unverzüglich dem Versicherer zu melden.
 
Gesonderte Reisehaftpflicht- und Unfallversicherungen sind nicht sinnvoll, wenn diese Verträge schon als private Policen vorhanden sind. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel uneingeschränkt auch fürs Ausland. Vor dem Abschluss von Reiseversicherungen lohnt es sich daher regelmäßig, bereits bestehende private Versicherungsverträge auf ihre Reisetauglichkeit zu prüfen.
 
Auch Reisegepäckversicherungen empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen nicht per se. „Zwar ist der Ärger groß, wenn unterwegs Reisegepäck abhandenkommt, allerdings bietet eine Versicherung für einen recht hohen Beitrag nur einen relativ geringen Schutz“, so Leistner.
 
Die Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen stehen für persönliche oder telefonische Beratung rund um das Thema Reisen und Reiseversicherungen bereit. Beratungstermine können unter 0341 – 696 29 29 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung
gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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