Anhebung der Pfändungsfreigrenzen bringt Entlastung

Pressemitteilung vom
Ab 1. Juli 2025 steigen die Pfändungsfreigrenzen: Einkommen ist dann erst ab 1.560 Euro pfändbar – bei Unterhaltspflichten sogar erst ab 2.150 Euro. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet Beratung und Hilfe bei der Umsetzung der neuen Regeln.
Mann zeigt leere Hosentaschen
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Ab Juli 2025 bleibt verschuldeten Haushalten mehr zum Leben

Zum 1. Juli 2025 werden die Pfändungsfreigrenzen turnusgemäß angehoben. Künftig ist Einkommen erst ab 1.560 Euro netto monatlich pfändbar. Der Freibetrag steigt zusätzlich für jede unterhaltsberechtigte Person. „Wer beispielsweise eine Unterhaltspflicht erfüllt, muss erst ab einem Einkommen von 2.150 Euro mit Pfändungen rechnen“, erklärt Cornelia Hansel, Schuldnerberaterin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Die Verbraucherzentrale begrüßt die Anhebung ausdrücklich, da sie Schuldner*‘innen mehr finanziellen Spielraum bei gleichzeitig steigenden Lebenskosten verschafft.
Die Erhöhung betrifft alle Arbeitseinkommen und Sozialleistungen, die ab dem 1. Juli 2025 eingehen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die neuen Freibeträge automatisch zu berücksichtigen – auch bei bereits bestehenden Pfändungen oder Lohnabtretungen.
 
Auch beim P-Konto (Pfändungsschutzkonto) gelten die neuen Freigrenzen. Kreditinstitute müssen sowohl den erhöhten Grundfreibetrag für Kontoinhaber als auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen automatisch umsetzen. „Betroffene müssen dafür in der Regel keine neuen Bescheinigungen vorlegen“, so Hansel.
 
Ausnahme: Individuell festgelegte Pfändungsfreigrenzen, etwa durch ein Gericht oder einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger, werden nicht automatisch angepasst.
 
„In solchen Fällen muss die Erhöhung aktiv beim zuständigen Vollstreckungsgericht oder dem Gläubiger beantragt werden“, erläutert Hansel weiter.

Verbraucher*innen aus Leipzig können sich hierfür an die Insolvenz- und Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen wenden und Unterstützung erhalten. Terminanfragen können telefonisch unter 0341 - 960 89 23 oder per E-Mail an schuldnerberatung@vzs.de gestellt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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