Erste Chemnitzer Immobilientage

Pressemitteilung vom
Die eigenen vier Wände sind für viele Familien der größte Traum und wahrscheinlich auch die größte Investition des Lebens. Egal ob Neubau oder Sanierung, dabei gibt es unzählige Fragen, die ganz unterschiedliche Themenbereiche berühren.
Älteres Ehepaar halten ein kleines Haus in den Händen
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Verbraucherzentrale und Partner bündeln ihr Wissen am 7. und 8. November fürs Abenteuer Eigenheim oder Sanierung

In erster Linie ist es in vielen Fällen die Frage nach der Finanzierung, die schon lange vor Planung und Bauphase beantwortet werden muss. Die
Entscheidung für Fliesen, Wasserhähne und Steckdosen können Familien  oftmals allein treffen, aber welche Heiztechnik und Nutzung alternativer Energiequellen aktuell passend ist und wie energiesparend gebaut wird, um alle Fördermittel mitzunehmen bzw. Mindestanforderungen bei der Sanierung zu erfüllen, da braucht es Expertise von der Energieberater*in. Von der Bauphase bis zur Nutzung ist zudem eine bedarfsgerechte Versicherung der Immobilie wichtig. Viel später muss vielleicht geklärt werden, welche Optionen Hauseigentümer*innen im Alter haben, wenn die Rente vielleicht nicht reicht.
 
All diesen Fragen widmen sich Expert*innen aus verschiedenen Fachrichtungen im Rahmen der ersten Chemnitzer Immobilientage am 7. und 8. November 2023 im Kammerbüro der Sächsischen Architektenkammer an der Markthalle 4 in Chemnitz. Jeweils in der Zeit von 13 bis 18.30 Uhr geben Juristen, Architekten, Energieberater und Finanzexperten anbieterunabhängige Informationen und bieten Raum für die Beantwortung individueller Fragen. Dabei wird die Verbraucherzentrale von der Sächsischen Architektenkammer und dem Haus- und Grundbesitzverein Chemnitz unterstützt.
 
Das ausführliche Programm finden Interessierte online. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung aber telefonisch unter 0371 431 500 oder online notwendig, weil die Plätze begrenzt sind.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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