Notwendige Sanierungskosten
Eine energetische Sanierung des Wohneigentums ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben oder wird aufgrund der ausufernden Heizkosten unumgänglich. Wenn das Geld fehlt, wird meist eine Finanzierung in Anspruch genommen.
Wer sein Geld jedoch als Altersvorsorge in Wohneigentum gesteckt hat, steht mit Renteneintritt oft vor der unüberwindbaren Hürde, dass grundsätzlich steigende monatliche Kosten einem gesunkenen Einkommen entgegenstehen. Dadurch ist die Inanspruchnahme klassischer Darlehen für nötige Investitionen oft erschwert.
Viele Senior*innen wollen in der eigenen Immobilie, in der sie seit vielen Jahren wohnen, bis zum Lebensende bleiben. Auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten werden sie schnell fündig bei Teilkaufanbietern, welche einfache und schnelle Lösungen für diese Herausforderung suggerieren.
Teilverkaufsmodelle vermitteln ein falsches Gefühl von Sicherheit
Vermeintliche Sicherheit vermitteln Vertragsmodalitäten, nach denen Immobilieneigentümer*innen weiterhin mindestens 50% der Immobilie gehören, wodurch sie im Falle einer Wertsteigerung der Immobilie an dieser partizipieren. Sie erhalten ein lebenslanges Wohn- bzw. Nießbrauchrecht und später kann es die Möglichkeit eines Rückkaufs der Immobilie geben.
Jedoch handelt es sich hierbei um sehr komplexe und intransparente Vertragskonstrukte. „Sie bewirken meist einseitige Belastungen für die Verbraucher*innen, beispielsweise hohe monatliche Nutzungsentgelte auf den verkauften Teil der Immobilie, laufende Instandhaltungskosten sowie hohe Kosten am Ende der Laufzeit für den Verkauf des verbliebenen Immobilienanteils“, so Holger Hinze von der Verbraucherzentrale Sachsen.
„Gibt bislang weder Aufsicht, noch ist der Markt für Teilverkäufe reguliert"
Das Risiko eines zu geringen Erlöses beim späteren Verkauf liegt ausschließlich bei den Verbraucher*innen, während der Teilkäufer in der Regel einen Mindestgewinn von 14 bis 17 Prozent erhält. Wird keine Wertsteigerung erreicht oder sinkt der Wert der Immobilie, müssen die Verbraucher*innen die Differenz an den Käufer zahlen.
„Es gibt bislang weder eine Aufsicht, noch ist der Markt für Teilverkäufe reguliert“, stellt Holger Hinze fest. Mit diesem Problem beschäftigen sich auch der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen und die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Vorrangig sollten Alternativmöglichkeiten geprüft werden
„Wir raten in jedem Fall Alternativen in Betracht zu ziehen.“ Da eine Darlehensaufnahme im Alter eine besondere Herausforderung darstellt, müssen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Modelle gründlich gegeneinander abgewogen werden.
Neben der Variante des Teilverkaufes gibt es die Leibrente – den Verkauf der eigenen Immobilie gegen die Zahlung einer lebenslangen Rente. Andere Modelle sind beispielsweise der Verkauf mit Rückmietung (Sale & Lease Back) oder der Immobilienkredit für Senior*innen, wobei es sich um eine Kreditaufnahme ohne Tilgung handelt.
Angebot der Verbraucherzentrale
Es lässt sich nicht pauschal sagen, welches Modell für wen am besten geeignet ist, da es immer auf die individuelle Situation ankommt. Daher informiert die Verbraucherzentrale Sachsen unabhängig über die unterschiedlichen Modelle mit ihren Vor- und Nachteilen auf ihrer Website.
„Welche Variante auch immer für Sie interessant ist. Sie sollten stets mehrere Angebote unterschiedlicher Anbieter miteinander vergleichen und sich unabhängig beraten lassen. In jedem Fall ist es sinnvoll vor einer Entscheidung die Familie in die Überlegungen einzubeziehen“, empfiehlt Holger Hinze.
