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Bei Anruf Goldene Kreditkarte?

Pressemitteilung vom
Auf der Suche nach einer kurzfristigen Finanzspritze stoßen Verbraucher*innen im Internet auf unseriöse Kreditvermittler. Mit überteuerten Prepaid-Karten werden Sie schamlos abgezockt. Die Verbraucherzentrale warnt vor leeren Versprechungen rund um Schufa-freie Kredite.
Vier Kreditkarten aufeinander.

Verbraucherzentrale warnt vor unseriöser Masche am Telefon

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Verbraucher aus Nordsachsen beschwerten sich über eine dubiose Telefonmasche mit Kreditkarten: In einem Fall wurde eine goldene Kreditkarte der Firma Mastercard angeboten. Der Verbraucher hatte bisher nur eine einfache Kreditkarte. Der Betroffene dachte, dass der Anruf schon seine Richtigkeit hätte und schöpfte keinen Verdacht. Im Telefonat wurde kein Preis für die goldene Kreditkarte genannt, also bestellte der Verbraucher ausdrücklich nur unter der Bedingung, dass eine kostenfreie Kreditkarte geliefert würde.

Stattdessen erhielt er per Post einen Nachnahmebrief, für den er rund 100 Euro bezahlen sollte. Wenig später wurde er durch die Firma Platin Card Services Ltd. (Benelux) mahnend aufgefordert einen Betrag in Höhe von 98,90 Euro für eine goldene Kreditkarte zu entrichten. Da ihm nicht bewusst war, wofür er bezahlen sollte, entschied er sich den Brief bei der Post nicht anzunehmen. „Eine gute Entscheidung, denn nachweispflichtig für einen Vertragsschluss bleibt der mögliche Anspruchsinhaber“, erklärt André Fritzsche, Leiter der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen in Torgau.

Im Anschluss meldete sich der Inkassodienstleister Euro Collect GmbH, um die vermeintlichen Ansprüche der Gegenseite geltend zu machen. Zur Ursprungsforderung von knapp 100 Euro addierten sich damit weitere 82 Euro Inkassokosten und verschiedene Auslagen. Insgesamt soll der Verbraucher somit 181,30 Euro – also fast das Doppelte – zahlen.

„Dabei sind unerlaubte Werbeanrufe, also Anrufe ohne vorherige Einwilligung in Deutschland verboten“, so Fritzsche weiter. Betroffene Verbraucher können sich an die Verbraucherzentralen vor Ort wenden oder sich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beschweren.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Verbrauchern stets, Forderungen genau zu prüfen. Manche, wie im beschriebenen Fall, sind nicht berechtigt. Verbraucher zahlen mitunter nur wegen des aufgebauten Drucks der Gegenseite – nur um ihre Ruhe zu haben. Betroffene sollten sich von derartigen Forderungen nicht verunsichern und im Zweifel rechtzeitig und individuell in der Verbraucherzentrale beraten lassen. Termine können über das zentrale Termintelefon 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.