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Bei Anruf Goldene Kreditkarte?

Pressemitteilung vom
Auf der Suche nach einer kurzfristigen Finanzspritze stoßen Verbraucher*innen im Internet auf unseriöse Kreditvermittler. Mit überteuerten Prepaid-Karten werden Sie schamlos abgezockt. Die Verbraucherzentrale warnt vor leeren Versprechungen rund um Schufa-freie Kredite.
Vier Kreditkarten aufeinander.

Verbraucherzentrale Weißwasser warnt vor unseriöser Masche am Telefon

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Verbraucher aus der Umgebung von Weißwasser beschweren sich aktuell über eine dubiose Telefonmasche mit Kreditkarten: In einem Fall wurde eine goldene Kreditkarte der Firma Mastercard angeboten. Der Verbraucher hatte bisher nur eine einfache Kreditkarte und dachte, dass der Anruf schon seine Richtigkeit hätte. Im Telefonat wurde zwar ein Preis von 98,90 Euro für die goldene Kreditkarte genannt, aber die Mitarbeiterin am Telefon versicherte, dass dies nur eine unverbindliche Information sei und er alle Unterlagen per Post zur Prüfung bekommen würde. Nach Erhalt der Post könne er sich dann endgültig entscheiden. Der Verbraucher erklärte sich daher ausdrücklich nur mit der Zusendung  des angebotenen Informationsmaterials zur goldenen Kreditkarte einverstanden.

Statt Informationen erhielt er aber einen Nachnahmebrief, für den er 98,90 Euro bezahlen sollte. Da er den Brief nicht annahm, wurde er wenig später durch die Firma Platin Card Services Ltd. (London, United Kingdom) mahnend aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 98,90 Euro für eine goldene Kreditkarte zu entrichten. Im Anschluss meldete sich noch ein Inkassobüro, um vermeintliche Ansprüche der Gegenseite nachdrücklich geltend zu machen. Das Inkassobüro behauptete, es bestehe eine Forderung der Firma Platin Card Services Ltd. aus einem Kreditvertrag (Mastercard).

„Behaupten kann das Unternehmen ja Vieles, im Ergebnis bleibt es für einen angeblichen Vertragsschluss aber beweispflichtig“, erklärt Judith Sibilla, Leiterin der Verbraucherzentrale in Weißwasser. „Ursprung für solche Fallen sind nach wie vor unerlaubte Werbeanrufe, also Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers, diese sind in Deutschland wettbewerbsrechtlich verboten“, so Sibilla weiter. Betroffene Verbraucher können sich an die Verbraucherzentralen vor Ort wenden oder sich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beschweren.

Die Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen raten, Forderungen stets genau zu prüfen. Manche, wie im beschriebenen Fall, sind nicht berechtigt. Die Erfahrung zeigt, dass Betroffene mitunter nur wegen des aufgebauten Drucks der Gegenseite zahlen, um ihre Ruhe zu haben. Wer derartige Forderungen bekommt, sollte sich allerdings nicht verunsichern lassen und im Zweifel rechtzeitig und individuell in der Verbraucherzentrale beraten lassen. Termine telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung vereinbart werden.

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Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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