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Corona-Krise: Wenn das Geld knapp wird, Versicherungen kündigen?

Pressemitteilung vom
In der Corona-Krise wird bei manchen Verbraucher*innen das Geld knapper. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert über mögliche Einsparpotenziale bei Versicherungen.
Viele Ordner liegen auf einem Tisch

Versicherungscheck sächsischer Verbraucherschützer deckt Einsparpotentiale auf

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Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und leere Auftragsbücher zwingen viele Verbraucher*innen, ihre Ausgaben in der Corona-Krise noch stärker im Blick zu behalten als sonst. Dabei fällt auf, dass regelmäßig viel Geld für Versicherungen ausgegeben wird, weshalb eine Kostenreduzierung hier schnell in den Fokus gerät.

„Bestehende Versicherungen auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen und Tarife zu vergleichen, kann zu nachhaltigen Einsparungen führen“, erklärt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Doch man sollte nicht voreilig handeln und alles kündigen, was einem in die Hände fällt“, appelliert Heyer. Wenn es um die Fortführung oder Beendigung von Lebens- oder Rentenversicherungen geht, sollte Expertenrat hinzugezogen werden. Während sich bei Kredit-Lebensversicherungen, auch Restschuldversicherung genannt, grundsätzlich immer eine Beendigung lohnt, kann bei Lebensversicherungen mit Sparcharakter die Bewertung auch anders ausfallen. Dort lohnt sich eine Kündigung vielleicht auf den ersten Blick, weil neben dem Wegfall der monatlichen Zahlung auf einen Schlag auch eine größere Summe vom Versicherer ausgezahlt wird. 

„Eine vorzeitige Kündigung ist aber grundsätzlich auch immer mit finanziellen Einbußen verbunden“, ergänzt Heyer. So behält der Anbieter im Falle einer Kündigung einiges an Abschluss- und Verwaltungskosten ein. Das sind meistens einige tausend Euro. Sinnvoll können deshalb andere Optionen, wie die Beitragsfreistellung oder die Prüfung eines Widerspruchs sein. Die Widerspruchsmöglichkeit kommt für Lebensversicherungsverträge, welche zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, in Frage und betrifft auch Riester- und Rürup-Verträge. Hat der Versicherer in diesem Zeitraum die Verbraucher*innen nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht informiert, haben diese ein unbefristetes Widerspruchsrecht. In diesem Fall wird der Vertrag insgesamt rückabgewickelt. Der Anbieter muss dann auch grundsätzlich die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten sowie für die Nutzung des Geldes eine Entschädigung, also einen Zins, zahlen.

Wer dank eines umfassenden Versicherungs-Checks Geld sparen möchte, ist bei einem Beratungstermin der unabhängigen Experten der Verbraucherzentrale Sachsen genau richtig. Auch konkrete Fragen zu einzelnen Versicherungsverträgen, können im Beratungstermin geklärt werden. Während des Lockdowns finden alle Beratungen telefonisch oder per E-Mail statt. Termine können unter der Rufnummer 0341 – 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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