Erfolg für Bündnis gegen Wucher

Pressemitteilung vom
Mit dem Anerkenntnis im Gerichtsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die TARGOBANK AG aus Düsseldorf sendet das Kreditinstitut ein deutliches Zeichen: Für faire Kredite ohne Kostenfallen.
Schild der Targobank

Targobank

Off

Im konkreten Fall gab es eine erste Verhandlung im März 2022 vor dem Landgericht Görlitz, das deutlich signalisierte, dass die Bank zu hohe Zinsen forderte. Der damals verlangte effektive Jahreszins in Höhe von 13,04 Prozent wäre sittenwidrig, weil der übliche effektive Marktzins zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme im März 2019 bei lediglich 6,52 Prozent lag. Der Zinssatz der Bank überschritt den durchschnittlichen Marktzins also um 100 Prozent und das bereits ohne, dass die zusätzlich abgeschlossenen Restschuldversicherungen in die Berechnungen einbezogen wurden. Bereits aus diesem Grund wäre das Gericht davon ausgegangen, dass der Vertragszins sittenwidrig ist.  

„Zu dieser Einsicht scheint auch die TARGOBANK gekommen zu sein,  und bestätigt mit der Anerkenntnis nun auch die bisherige Rechtsprechung des BGH“, freut sich Dr. Martina Schröder, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Ein Urteil des Landgerichtes Görlitz wäre sehr zu begrüßen gewesen, weil es auch anderen Verbraucher*innen in ähnlichen Situationen mehr Rechtssicherheit geboten und ihre Rechte bedeutend gestärkt hätten“, ordnet Dr. Schröder ein. Aber die Freude des betroffenen Verbrauchers wird dank der Rückzahlung in Höhe von 5.503,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sicherlich nicht geschmälert.

Hintergrund
Der Verbraucher hatte bereits Anfang 2019 einen Ratenkredit mit Kreditversicherungen – einer sogenannten Restschuldversicherung bei der TARGOBANK aufgenommen. Mit einem Nettokredit von knapp 25.000 Euro sollten vorrangig andere Kredite abgelöst werden. Der vereinbarte effektive Jahreszins betrug 13,04 Prozent. Zusammen mit den Restschuldversicherungen und Zinsen schuldete der Verbraucher insgesamt über 46.000 Euro. Anfang 2020 kündigte der Verbraucher den Kredit. Die TARGOBANK berechnete eine Restschuld in Höhe von 24.232,37 Euro, die der Verbraucher auch zahlte. Die Klage führte die Verbraucherzentrale Sachsen im Namen des Betroffenen und auf Initiative des im Jahr 2018 gegründeten bundesweit aktiven Bündnisses gegen Wucher. Mehr als 20 starke Partner aus Wissenschaft, Gesellschaft und Verbraucherschutz setzen sich seitdem gemeinsam für die Beseitigung von Missständen im Finanzmarkt und faire Kredite ohne Kostenfallen ein.  

 

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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