Keine Negativzinsen riskieren

Pressemitteilung vom
Die Sparkasse Vogtland erhebt von einigen ihrer Kund*innen seit 2022 Negativzinsen auf Einlagen. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert Verbraucher*innen über ihre Rechte und mögliche Alternativen - insbesondere, da der Rechtsstreit darüber noch nicht entschieden wurde.
Münzen und ein Kugelschreiber liegen auf Blatt mit Zins-Informationen einer Bank

Verbraucherzentrale Auerbach berät zu Handlungsoptionen

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Sparkasse Vogtland und der Verbraucherzentrale Sachsen (OLG Dresden, AZ.: 8 U 1389/21) über die Einführung eines Verwahrentgelts ist noch nicht abgeschlossen, dennoch erhebt das Kreditinstitut nun seit Anfang 2022 diese – auch als Negativzinsen bezeichneten Kosten – von einem bestimmten Kundenkreis. Gerade ältere Personen, die im Lauf ihres Lebens ein paar Euro mehr angespart haben, sind davon betroffen.

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Betroffene Verbraucher*innen fürchten nun in Zeiten, in denen auch eine hohe Inflationsrate das Geldvermögen schmälert, durch diese Entgelte ihre Spareinlagen weiter zu verringern. Handlungsoptionen und Anlagealternativen sind deshalb sehr gefragt.

Die Verbraucherzentrale Auerbach rät zunächst zu einer Bestandsaufnahme. Wer hat wo wie viel Geld wie lang angelegt, lautet dabei die zu beantwortende Eingangsfrage. Daraus ergibt sich, ob bereits mit Umschichtungen im Bereich der Sparanlagen Verbraucher*innen den Negativzinsen entgehen und sogar noch geringe Zinsgutschriften erhalten können. „Immerhin gibt es noch mehr als 30 Tagesgeldkonten, auf die minimale Zinsen gezahlt werden sowie auch etliche Zinsangebote bei Festgeldern im Anlagebereich ein bis fünf Jahre“, erklärt Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbache. Innerhalb einer persönlichen Beratung bei der Verbraucherzentrale Sachsen wird bezüglich einer möglichen Auswahl auch Wert auf eine gute Einlagensicherung gelegt. Wer offen für andere Anlageformen ist, kann sich darüber hinaus zum Beispiel ausführlich über Investitionen in kostengünstige Fonds beraten lassen.

Bis das Thema der Rechtmäßigkeit von Verwahrentgelten ausgeurteilt ist, wird noch Zeit ins Land gehen. Hoffnung können dabei Verbraucher*innen aus den jüngsten Urteilen der Landgerichte Berlin (16 O 43/21 n. rk.) und Düsseldorf (Az. 12 O 34/21 n. rk.) schöpfen. Die Richter urteilten, dass die strittigen Klauseln über die Verwahrentgelte unwirksam sind. Sollte höchstrichterlich ebenso entschieden werden, müssen die Kreditinstitute zu Unrecht vereinnahmte Gelder einmal mehr zurück erstatten.

Terminvereinbarungen zur Beratung in der Verbraucherzentrale Auerbach, Plauensche Str. 7 sind unter 03744 - 21 96 oder unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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