Kreditkarten: Kleine Rate, große Kostenfalle

Pressemitteilung vom
Viele Kreditkarten sehen nur eine geringe monatliche Mindestrückzahlung vor. Dadurch können Schulden trotz regelmäßiger Zahlungen lange bestehen bleiben und hohe Zinsen entstehen. Die Verbraucherzentrale Sachsen erklärt, worauf Karteninhaber achten sollten und wie sich Kostenfallen vermeiden lassen.
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Eine Kredit- oder Debitkarte gehört heute für viele Menschen selbstverständlich zum Girokonto. Doch wie sich Zahlungen und Rückzahlungen tatsächlich auf die Kosten auswirken, ist vielen Nutzer*innen nicht klar. Der Unterschied zwischen Debit- und Kreditkarte liegt vor allem im Zeitpunkt der Abbuchung. Bei Debitkarten wird der Betrag direkt vom Girokonto eingezogen – ähnlich wie bei der früheren EC-Karte. Kreditkarten sammeln dagegen alle Umsätze und stellen einmal im Monat eine Sammelabrechnung.

Problematisch wird es häufig bei der Rückzahlung. „Viele Verbraucher*innen wundern sich, warum ihre Kreditkartenschulden kaum sinken, obwohl sie regelmäßig Geld überweisen“, sagt Jasmin Trautloft, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Oft liegt das an der vereinbarten Mindest­rückzahlung.“

Einige Kreditkarten stellen zusätzlich einen Kreditrahmen bereit, etwa für Bargeldabhebungen oder Überweisungen. Wird der offene Betrag am Monatsende nicht vollständig ausgeglichen, fallen Zinsen an – häufig zwischen zehn und 20 Prozent pro Jahr.
Viele Anbieter vereinbaren standardmäßig eine Mindesttilgung von nur wenigen Prozent des offenen Saldos. „Dann werden von 100 Euro Schulden monatlich nur rund drei Euro zurückgezahlt – auf den Rest laufen weiter Zinsen“, erklärt Trautloft. Das könne dazu führen, dass Schulden über lange Zeit bestehen bleiben.

Verbraucher*innen können die Rückzahlung jedoch häufig selbst beeinflussen. Bei vielen Karten lässt sich einstellen, dass die monatliche Abrechnung vollständig abgebucht wird oder der offene Betrag jederzeit per Überweisung ausgeglichen werden kann.
Vorsicht gilt auch bei scheinbar kostenlosen Kreditkarten, die etwa im Zusammenhang mit Finanzierungen angeboten werden. Selbst wenn sie nicht genutzt werden, bleibt der eingeräumte Kreditrahmen in der Schufa gespeichert und gilt als potenziell nutzbarer Kredit.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Kreditkartenabrechnungen regelmäßig zu prüfen und den offenen Saldo im Blick zu behalten. „Wer seine Kreditkarte bewusst nutzt und Rechnungen vollständig ausgleicht, kann hohe Kosten vermeiden“, so Trautloft.

Bei Fragen zu den Themen Konto, Karte und Kredit berät die Verbraucherzentrale Sachsen in ihren 13 Beratungsstellen sowie telefonisch und per Video-Chat. Termine können unter 0341 6962929 oder online vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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