Was der neue Score für Verbraucher*innen bedeutet
Ob Wohnungssuche, Handyvertrag oder Autokredit: Die Schufa-Informationen entscheiden oft darüber, ob und zu welchen Konditionen Verträge zustande kommen. Bisher glich die Berechnung einer mathematischen „Blackbox“. Mit der Umstellung auf ein vereinfachtes System aus zwölf transparenten Kategorien und einem Punktwert von 100 bis 999 soll die Bewertung nun nachvollziehbarer werden.
„Die jahrelange Kritik der Verbraucherzentralen an der mangelnden Transparenz zeigt Wirkung“, erklärt Paul Huber, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Dass Verbraucher*innen ihren Score künftig online simulieren können, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem bleibt Wachsamkeit geboten."
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Statt bisher über 250 fließen künftig nur noch zwölf gewichtete Kriterien in die Bewertung ein. Das neue Punkte-System des Schufa-Scores reicht von 100 bis 999 Punkten. Somit entfallen der alte Basisscore und die sechs Branchenscores. Zu den Kriterien gehören unter anderem das Alter des ältesten Bankvertrags, die Anzahl von Kreditkartenanfragen im letzten Jahr sowie die Dauer von Immobilienkrediten. Informationen zum Beruf, Einkommen oder Familienstand dürfen weiterhin nicht verwertet werden.
Verbraucher*innen können ihren Score künftig über einen Online-Account einsehen und transparent nachvollziehen, welche Auswirkungen bestimmte Entscheidungen auf ihre Bewertung haben. Die Identifikation zu einer Warteliste erfolgt vorerst über die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises. Später will die Schufa auch eine Identifikation per Post anbieten.
Quick-Tipps:
- Regelmäßige Kontrolle: Verbraucher*innen haben einmal im Jahr Recht auf eine kostenlose Datenkopie nach DSGVO.
- Vorsicht vor Drittanbietern: Einige Anbieter bieten die kostenlose Datenkopie gegen Gebühr an. Die kostenlose Version gibt es nur bei der Schufa.
- Schnell reagieren: Werden falsche Einträge entdeckt, sollte umgehend Widerspruch bei der Schufa und dem meldenden Unternehmen eingelegt werden. Beweise wie Kündigungsbestätigungen oder Kontoauszüge sollten beigefügt werden.
Wer Unterstützung bei der Durchsetzung von Korrekturen oder Fragen zum Schufa-Score hat, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Termine können über das zentrale Termintelefon unter 0341 6962929 oder die Online-Terminvergabe gebucht werden.
Korrekturhinweis:
In dieser überarbeiteten Fassung (13. März | 19:12 Uhr) wurde präzisiert, dass in Branchen wie der Wohnungswirtschaft häufig spezifische Schufa-Informationen (z. B. zu Zahlungsstörungen) statt des dreistelligen Score-Werts als Entscheidungsgrundlage dienen. Zudem wurde das Zitat des Referenten angepasst.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
