Prämiensparer*innen der Erzgebirgssparkasse können auf baldige Auszahlung hoffen

Pressemitteilung vom
Gute Nachrichten für Prämiensparkund*innen der Erzgebirgssparkasse: Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Sparkasse abgewiesen. Damit ist der Weg frei für Nachzahlungen – im bundesweiten Durchschnitt rund 1.900 Euro pro Vertrag. Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt weiterhin alle Betroffenen.
prämien sparen
Off

Bundesgerichtshof weist Revision gegen Musterfeststellungsurteil ab

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Revision der Erzgebirgssparkasse gegen ein von der Verbraucherzentrale Sachsen erwirktes Musterfeststellungsurteil abgewiesen (Aktenzeichen XI ZR 16/24). Es ging dabei um die zu niedrige Verzinsung von Prämiensparverträgen.
 
„Die 2.118 angemeldeten Prämiensparer und viele andere können jetzt auf eine baldige Auszahlung hoffen“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Es geht nach unseren bundesweiten Berechnungen im Schnitt um 1.900 Euro pro Vertrag.“
 
Der Bundesgerichtshof erteilte mit dem Urteil dem Antrag der Sparkasse auf einen günstigeren Zinssatz eine Absage. Es bleibt deshalb bei dem vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzins, der deutlich besser für Verbraucher*innen ist.
 
Das Urteil ist das letzte in jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen insgesamt neun sächsischen Sparkassen und der Verbraucherzentrale Sachsen zur Verzinsung von Prämiensparverträgen. Die erste Klage wurde 2019 eingereicht. Alle anderen sächsischen Sparkassen haben die Urteile bereits anerkannt und Geld an die betroffenen Sparer*innenausgezahlt. Insgesamt hatten sich mehr 7.300 Verbraucher*innen den sächsischen Musterverfahren angeschlossen
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt alle Prämiensparer*innen – egal ob Mitkläger*in oder nicht – weiterhin. In persönlichen Beratungen prüfen die Expert*innen gemeinsam, was das Urteil bedeutet, welche Handlungsoptionen sich ergeben und helfen bei der Berechnung der Nachzahlungsansprüche.
 

Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 - 696 29 29 möglich. Alle Informationen zu den sächsischen Musterklagen, dem jüngsten BGH-Urteil und vieles mehr zu diesem Thema finden Interessierte auf der Themenseite: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Bundestag in Berlin

100 Tage Bundesregierung: Verbraucher:innen warten auf echte Entlastung

Strompreise, Lebensmittelkosten, Deutschlandticket: Vieles bleibt auf nach 100 Tagen, in denen die neue Bundesregierung im Amt ist, weiterhin offen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht eine gemischte Bilanz und fordert mehr Einsatz für die Alltagssorgen der Menschen.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Vitamine komme aus einer geöffneten Pille

Endlich Klartext bei Nahrungsergänzungsmitteln schaffen

Schlankheitspillen, Gelenkkapseln: Verbraucher:innen geben jährlich mehr als zwei Milliarden Euro für Nahrungsergänzungsmittel aus. Dabei sind die meisten überflüssig, andere mitunter sogar gefährlich.