BGH urteilt zur nachträglichen Einführung einer Servicepauschale

Pressemitteilung vom
Im Streit um die nachträglich eingeführte Servicepauschale der Debeka Bausparkasse wird die Entscheidung im Verfahren am 6. Juli erwartet. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert und berät zum Ausgang der Klage und möglichem Handlungsbedarf der Bausparenden.
Das Modell eines Hauses, das durch eine Lupe vergrößert wird.

Entscheidung im Verfahren gegen die Debeka Bausparkasse AG am 6. Juli erwartet

Off

Können Bausparkassen in bestehenden Verträgen mit Verbraucher*innen nachträglich Servicepauschalen einführen? Über diese Frage wird am 6. Juli der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XI ZR 4/20) in Karlsruhe entscheiden.

Dann geht es um eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Debeka Bausparkasse AG. Diese hatte am 1. Januar 2017 in ihren Bausparverträgen nachträglich eine jährliche „Servicepauschale“ von 24 beziehungsweise 12 Euro eingeführt. In den ersten beiden Instanzen hatten das Landgericht und das Oberlandesgericht Koblenz zu Gunsten der Verbraucherschützer geurteilt. Die Gerichte waren der Meinung, dass es sich bei den Klauseln um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die Verbraucher*innen unangemessen benachteiligen. Sie sind mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung unvereinbar und deshalb unwirksam.

„Hier sollen auf den Kunden Kosten für Tätigkeiten abgewälzt werden, zu denen die Bausparkasse gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist“, erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann von diesem Grundsatz nur ausnahmsweise abgewichen werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist. Das ist hier unserer Meinung nach aber nicht der Fall.“

ANMERKUNG

Die Verhandlung am 6. Juli beginnt um 8:30 Uhr. Üblicherweise wird das Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts unmittelbar im Anschluss verkündet. Die Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen sind persönlich vor Ort und stehen für Fragen im Anschluss telefonisch und per Mail zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Kosten- und Vertragsfallen beim Bauen
Die größten Fehler beim Bauen werden fast immer gleich zu Anfang gemacht: bei der Planung, der Kosteneinschätzung und…
Bauen!
Der Ratgeber „Bauen!“ hilft , Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Traums vom Eigenheim gezielt auszuschalten und…
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.