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Letzte Chance für Prämiensparende: Jetzt Zinsansprüche sichern!

Pressemitteilung vom
Prämiensparerenden läuft die Zeit davon. Die Verbraucherzentrale Sachsen reagiert mit einer Sonderhotline und berät Sparkassenkund*innen am 10.12.2020 von 10 bis 18 Uhr zum Thema und den möglichen Handlungsoptionen.
Senioren ärgern sich über zu wenig gezahlte Zinsen

Verbraucherzentrale Sachsen berät Sparkassenkund*innen an einer Sonderhotline am 10.12.2020 von 10 bis 18 Uhr

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Vielen sächsischen Prämiensparern stehen im Durchschnitt 4.000 Euro Zinsnachzahlung pro Vertrag zu – auch, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde. Das haben die Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen von über 5.000 Verträgen ergeben. Doch die Zeit rennt: Wer bis Ende des Jahres nicht handelt, verliert die Ansprüche. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat für alle Prämiensparenden deswegen eine Sonderhotline eingerichtet:

Sonderhotline
Am Donnerstag, 10.12.2020,
10 bis 18 Uhr
unter der sachsenweiten Rufnummer
0341 – 696 29 29


Welche Verträge sind betroffen? Was kann man tun, um sich die Zinsansprüche zu sichern? Und woher bekommt man Unterstützung, wenn man nicht alleine aktiv werden möchte? „Zu diesen und weiteren Fragen sind unsere Berater*innen an diesem Tag telefonisch und unmittelbar für sie da“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

„Die sächsischen Sparkassen machen ihre Kund*innen nicht von sich aus auf Verjährung aufmerksam. Sie sparen eine Menge Geld, wenn sie die Zinsen nicht an sie auszahlen müssen. Deswegen muss jeder, der die Zinsen nicht der Sparkasse schenken möchte, leider selbst aktiv werden. Wir helfen dabei gern und kämpfen mit Ihnen für Ihre Zinsen“, erklärt Eichhorst.

Betroffen sind Sparer der Sparkassen Muldental, Meißen, Leipzig, Zwickau, Vogtland und Erzgebirge, deren Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ 2017 gekündigt wurde. „Je nachdem bei welcher Sparkasse die Betroffenen sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu hemmen“, so Eichhorst. So kann beispielsweise die Einleitung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens oder der Eintrag in das Klageregister der laufenden Musterfeststellungsklage die Verjährung stoppen und die Zinsnachzahlungsansprüche sichern.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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