Musterurteil für Bautzner Prämiensparer*innen rechtskräftig

Pressemitteilung vom
Am 22. Juli 2024 wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Juni zur Musterklage gegen die Kreissparkasse Bautzen wegen falsch berechneter Zinsen in Sparverträgen rechtskräftig.
Musterklagen_Sparkassen_VZS
Off

Verjährung läuft in Kürze weiter. Betroffene sollten zügig handeln

Am 22. Juli 2024 wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Juni zur Musterklage gegen die Kreissparkasse Bautzen wegen falsch berechneter Zinsen in Sparverträgen rechtskräftig (Aktenzeichen: 5 MK 1/21). Nach dem richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs bekommen damit auch die Bautzner Prämiensparer*innen endgültige Gewissheit, da beide Parteien keine Rechtsmittel einlegten.
 
„Wir haben abgewogen und uns entschlossen, keine Revision gegen das Urteil einzulegen“, informiert Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das Urteil des Oberlandesgerichtes entspricht im Wesentlichen der Entscheidung des BGH. Wir respektieren diese höchstrichterliche Entscheidung und vermeiden damit, dass Sparende länger auf die ihnen zustehenden Zinsen warten müssen.“
 
Für die angemeldeten 379 Prämiensparer*innen der Bautzner Klage heißt das: Sie müssen zügig handeln, denn nach dem Ende des Musterverfahrens wirkt die Hemmung der Verjährung nur maximal sechs Monate. Aber auch alle anderen Bautzner*innen mit Prämiensparvertrag sollten nun tätig werden. Durch die Rechtskraft des Urteils ist auch für sie die Rechtslage endgültig geklärt und sie können nun auf Nachzahlungen hoffen. Es gilt aber: „Nur, wer seine Ansprüche bei der Sparkasse einfordert, bekommt am Ende auch Geld. Wer sich darauf verlässt, dass die Sparkasse jetzt auf ihre treuen Sparer zugeht, geht vielleicht leer aus“, so Hummel.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt alle Prämiensparer*innen – egal ob Mitkläger*in oder nicht – weiterhin. In persönlichen Beratungen prüfen die Expert*innen gemeinsam, was das Urteil bedeutet, welche Handlungsoptionen sich ergeben und helfen bei der Berechnung der Nachzahlungsansprüche.
 
Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich. Alle Informationen zu den sächsischen Musterklagen, dem jüngsten BGH-Urteil und vieles mehr zu diesem Thema finden Interessierte auf der Themenseite:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse
 

Transparenzhinweis: In einer ersten Fassung hatten wir den 26. Juli 2024 als Datum der Rechtskraft kommuniziert. Wir haben uns dabei an der Datierung der Urteile orientiert. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat einen anderen Rechtskraftvermerk, der allerdings erst kürzlich veröffentlicht wurde. Die Verbraucherzentrale Sachsen orientiert sich an den Angaben des BfJ und hat deshalb das Datum der Rechtskraft nachträglich verändert. Die Rechtskraft ist nun etwas früher eingetreten als kommuniziert. Damit endet die Hemmung der Verjährung auch eher. Für die Verbraucheransprüche ist dies nicht unerheblich.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.