Sparer müssen selbst aktiv werden, um ihren Anspruch zu sichern - Institute müssen zum rechtskonformen Handeln gezwungen werden
Am 25. November fand der seit dem Frühjahr geplante Runde Tisch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt. Das Thema: Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen. Ziel der staatlichen Finanzaufsicht war es, dass sich besonders die Sparkassen auf ihre Kund*innen zu bewegen, sodass aufsichtsrechtliche Maßnahmen abgewendet werden können. „Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) stieß die Aufsicht jedoch vor den Kopf. Nach fünfstündiger Verhandlung erklärte er knapp, dass er beim Vorschlag der BaFin nicht mitgehe“, so Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen, die ebenfalls an dem Runden Tisch teilnahm.
Zum Hintergrund: Nach Ansicht der Verbraucherzentralen haben viele Sparkassen ihren Prämiensparer*innen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt – in Sachsen im Schnitt rund 4.000 Euro pro Sparvertrag. Vor diesem Hintergrund wurden mehrere Musterfeststellungsklagen eingereicht, denen sich bisher insgesamt rund 5.000 betroffene Prämiensparende angeschlossen haben.
Ziel des Runden Tischs war es, dass die Institute mit einem Schreiben auf jeden ihrer betroffenen Kund*innen zugehen und angemessene Lösungen anbieten – so wie es die BaFin bereits im Februar in ihrem Journal angeregt hat. „Doch weder diese Veröffentlichung, noch die eindringlichen Worte am Runden Tisch seitens der anderen Fachexpert*innen - unter anderem aus dem Kreis von Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium - konnten die Vertreter des DSGV bewegen, den Vorschlag der BaFin anzunehmen“, schildert Heyer. „Es ist unglaublich, welche Gutsherrenart seitens dieses öffentlich-rechtlichen Bereichs an den Tag gelegt wird. Jahrelang wurden und werden rechtswidrige Vertragsklauseln verwendet, wodurch Sparer*innen unangemessen benachteiligt werden – nach unserer Ansicht mit System, denn in Einzelfällen mit einem Vergleich den Rechtsstreit zu beenden ist scheinbar billiger als sich rechtskonform zu verhalten“, so Heyer.
Für die betroffenen Sparer heißt es jetzt, die eigenen Ansprüche auf Zinsnachzahlung zu sichern. Für Prämiensparverträge die 2017 gekündigt wurden, droht zum Jahresende die Verjährung. „Wer seine Sparzinsen den Kreditinstituten nicht schenken will, muss jetzt verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.“, ermuntert Heyer die Betroffenen. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist dabei gern behilflich. Termine für eine diesbezügliche Beratung können montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter 0341 - 696 2929 oder unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung vereinbart werden.
Die BaFin muss nun zeitnah den nächsten Schritt gehen und die Institute mittels eines Verwaltungsakts zum rechtskonformen Handeln zwingen.