Seit dem 9. Juli 2024 steht fest: Die Sparkasse Zwickau hat, wie etliche andere Sparkassen, in vielen Fällen zu wenig Zinsen gezahlt. Mit seinem Urteil schaffte der BGH die Grundlage für eine Neuberechnung der Zinsansprüche bei Langzeitsparprodukten. Mit dem Eintritt der Rechtskraft endete allerdings auch die Hemmung der Verjährung bei bereits gekündigten Sparverträgen. Prämienspare*innen müssen zügig aktiv werden, damit ihre Ansprüche auf Nachzahlung nicht verfallen. Die Frist endet Anfang Februar.
Teilweise Nachzahlungsansprüche im vierstelligen Bereich
„Wer sich allein auf Ankündigungen oder Zusicherungen der Sparkassen verlässt, riskiert, am Ende leer auszugehen“, sagt Alexander Schürer, Leiter der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Zwickau. „Wir empfehlen also, unverzüglich Kontakt zur Sparkasse aufzunehmen, sollte dies bisher nicht passiert sein.“ Kund*innen der Sparkasse Zwickau können nach Berechnung der Verbraucherzentrale teilweise Ansprüche im vierstelligen Bereich geltend machen.
Rechtssichere Schritte und Unterstützung
Alle Betroffenen haben bis zum 3. Februar 2025 verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens sowie ein Mahn- oder Gerichtsverfahren.
Die Verbraucherzentrale in Zwickau steht allen Prämiensparenden zur Seite. Die Unterstützung unser Expert*innen umfasst eine individuelle Fallberatung, die rechtskonforme Durchsetzung von Forderungen sowie die Berechnung von Nachzahlungsansprüchen.
Alle Infos zum Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Sachsen mit sächsischen Sparkassen finden Sie auf unserer Themenseite: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.