Spiel auf Zeit im BGH-Urteil: Ostsächsische Sparkasse lässt Sparer*innen warten

Pressemitteilung vom
Indes läuft die Verjährungsfrist für die Ansprüche von Verbraucher*innen weiter. Betroffene sollten zügig handeln, um am Ende nicht leer auszugehen,
prämien sparen
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Seit dem BGH-Urteil vom 09. Juli 2024 herrscht für alle Dresdner Prämiensparer*innen Gewissheit: Die Ostsächsische Sparkasse hat jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Das Urteil ist rechtskräftig und verpflichtet die Sparkasse zur Nachzahlung an alle rund 650 Sparer*innen, die sich der Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen angeschlossen haben. Eigentlich eine gute Nachricht. Doch die Sparkasse kommt nur schleppend ihrer Verantwortung nach und ignoriert wiederholt gesetzte Fristen.

Sechs Monate Zeit, um Ansprüche geltend zu machen

„Wir wurden darüber informiert, dass einige Sparer*innen bisher weder Nachzahlungen noch Rückmeldungen der Ostsächsischen Sparkasse erhalten haben“, so Robert Kluttig, Leiter des Beratungszentrums in Dresden. 
„Für die Betroffenen ist diese Situation natürlich unbefriedigend, da die Verjährungsfrist für ihre Ansprüche ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung läuft.“ Musterkläger*innen haben sechs Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Frist endet Anfang 2025. Nach Ablauf droht die Verjährung der Ansprüche. 

Betroffene sollten zügig handeln 

Prämiensparer*innen, die bislang keine Rückmeldung erhalten haben, sollten sich umgehend an die Beschwerdestelle der Ostsächsischen Sparkasse wenden oder eigene rechtliche Schritte einleiten. Die Verbraucherzentrale Dresden steht Betroffenen gerne zur Seite und unterstützt bei der Planung des weiteren Vorgehens. 

Termine können online oder telefonisch unter 03744-21 96 41 vereinbart werden.

Alle Informationen zu den Musterklagen gegen sächsische Sparkassen finden Sie hier: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse 
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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