Tarif- oder Anbieterwechsel in der Kfz-Versicherung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen hilft beim Vergleichen und Sparen im Bereich Versicherungen
Welche Versicherungen sind beim Auszug notwendig? Welche empfehlenswert? Welche überflüssig?
Off

Verbraucher*innen müssen beim wöchentlichen Einkauf und der Energieversorgung immer tiefer in die Tasche greifen. Daher lohnt sich nach Einsparpotenzial auch in den eigenen Verträgen zu suchen. Dabei bietet sich jedes Jahr im Herbst der Fokus auf die Kfz-Versicherung an. Besonders ist dies in diesem Jahr den Kfz-Haltern im Erzgebirgskreis, in Meißen, Mittelsachsen, im Vogtlandkreis und in Zwickau empfohlen. Dort ist es zu schlechteren Regionalklasseneinstufungen gekommen, was letztlich eine höhere Versicherungsprämie nach sich ziehen kann.

Vor einem Versicherungswechsel sollte man sich jedoch stets eingehend informieren. Gut zu wissen, dass eine Kündigung des derzeitigen Vertragsverhältnisses dem Versicherungsunternehmen bis zum 30. November zugegangen sein muss. Das Datum des Poststempels ist dabei nicht maßgeblich. Die Kündigung muss am 30. November bei der Versicherung zugegangen sein. Wer ganz sicher gehen will, verschickt seine Kündigung daher schon deutlich vor der Frist, am besten per Einschreiben.

Auch wer in den letzten Jahren die Kfz-Versicherung gewechselt hat, sollte durchaus wieder Preisvergleiche anstellen. Der Versicherungsmarkt ändert sich ständig und die Preisunterschiede sind und bleiben groß. Seit Versicherer Tarife auch danach kalkulieren, ob das Auto in einer Garage oder auf der Straße übernachtet, die Kinder das Fahrzeug gelegentlich nutzen, und es auch belohnen, wenn Kund*innen nach einem Unfall nicht die eigene, sondern eine von der Versicherung vorgegebene Werkstatt aufsuchen, lohnt ein genauer Blick in die Tarifkonditionen und Vertragsbedingungen.

Auch wird Bestandskund*innen oft nicht so viel Aufmerksamkeit gewidmet, wie Neukunden. Daher ist auch bei der Kfz-Versicherung immer wieder zu beobachten, dass Anbieter besonders Neukunden umwerben und diesen Rabatte und Prämien anbieten. „Wer nicht immer wieder vergleicht und sich die günstigsten Angebote herausfiltert, verzichtet schnell auf einige hundert Euro“, weiß Nicole Leistner von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Termine für eine persönliche Versicherungsberatung gibt es am Telefon unter 0341 - 696 2929. Die Online-Terminvergabe findet man hier: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.