Tarif- oder Anbieterwechsel in der Kfz-Versicherung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen hilft beim Vergleichen und Sparen im Bereich Versicherungen
Welche Versicherungen sind beim Auszug notwendig? Welche empfehlenswert? Welche überflüssig?
Off

Verbraucher*innen müssen beim wöchentlichen Einkauf und der Energieversorgung immer tiefer in die Tasche greifen. Daher lohnt sich nach Einsparpotenzial auch in den eigenen Verträgen zu suchen. Dabei bietet sich jedes Jahr im Herbst der Fokus auf die Kfz-Versicherung an. Besonders ist dies in diesem Jahr den Kfz-Haltern im Erzgebirgskreis, in Meißen, Mittelsachsen, im Vogtlandkreis und in Zwickau empfohlen. Dort ist es zu schlechteren Regionalklasseneinstufungen gekommen, was letztlich eine höhere Versicherungsprämie nach sich ziehen kann.

Vor einem Versicherungswechsel sollte man sich jedoch stets eingehend informieren. Gut zu wissen, dass eine Kündigung des derzeitigen Vertragsverhältnisses dem Versicherungsunternehmen bis zum 30. November zugegangen sein muss. Das Datum des Poststempels ist dabei nicht maßgeblich. Die Kündigung muss am 30. November bei der Versicherung zugegangen sein. Wer ganz sicher gehen will, verschickt seine Kündigung daher schon deutlich vor der Frist, am besten per Einschreiben.

Auch wer in den letzten Jahren die Kfz-Versicherung gewechselt hat, sollte durchaus wieder Preisvergleiche anstellen. Der Versicherungsmarkt ändert sich ständig und die Preisunterschiede sind und bleiben groß. Seit Versicherer Tarife auch danach kalkulieren, ob das Auto in einer Garage oder auf der Straße übernachtet, die Kinder das Fahrzeug gelegentlich nutzen, und es auch belohnen, wenn Kund*innen nach einem Unfall nicht die eigene, sondern eine von der Versicherung vorgegebene Werkstatt aufsuchen, lohnt ein genauer Blick in die Tarifkonditionen und Vertragsbedingungen.

Auch wird Bestandskund*innen oft nicht so viel Aufmerksamkeit gewidmet, wie Neukunden. Daher ist auch bei der Kfz-Versicherung immer wieder zu beobachten, dass Anbieter besonders Neukunden umwerben und diesen Rabatte und Prämien anbieten. „Wer nicht immer wieder vergleicht und sich die günstigsten Angebote herausfiltert, verzichtet schnell auf einige hundert Euro“, weiß Nicole Leistner von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Termine für eine persönliche Versicherungsberatung gibt es am Telefon unter 0341 - 696 2929. Die Online-Terminvergabe findet man hier: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.