Unzulässiges Vorgehen bei Zustimmung zu Sparkassen-AGB

Pressemitteilung vom
Die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat im Zuge von Vertragsanpassungen bei ihren Kund*innen um Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis gebeten.
Justitia Gericht Urteil Recht
Off

Verbraucherzentrale Sachsen geht per einstweiliger Verfügung gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden vor

In einem letzten Schreiben, wurde den Verbraucher*innen, die bis dato noch nicht zugestimmt haben, mitgeteilt, dass die Sparkasse ihre Zustimmung als gegeben ansieht, wenn die Betroffenen das Konto nach Fristablauf nutzen.

„Wir sehen darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher*innen, sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir halten es für rechtlich höchst bedenklich, beispielsweise den Einsatz der Sparkassen-Card beim Bezahlvorgang einfach als Zustimmung zu werten.“

Bereits 2021 urteilte der Bundesgerichtshof vom 27.04.2021, Az: XI ZR 26/20 zu dem Thema und legte die Grenzen höchstrichterlich fest: Demnach ist Schweigen keine Zustimmung. Zudem erachtet der BGH eine ausdrückliche Zustimmungserklärung für Änderungen als unerlässlich.

Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung dieses Vorgehens gegen die Ostsächsischen Sparkasse Dresden beantragt.

„Um einen sofortigen Stopp dieser Praxis zu erreichen, haben wir uns für den Weg des Eilrechtsschutzes entschieden. Dabei bewegte uns vor allem die Gefahr, dass künftig Preis- und Leistungsanpassungen des eigenen Kreditinstitutes ganz nebenbei beim Bezahlen an der Kasse angenommen werden.“, so Eichhorst.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat in der Vergangenheit immer wieder Gesprächsbereitschaft signalisiert und ist für Gespräche im Sinne einer einvernehmlichen und rechtskonformen Lösung weiterhin offen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.