Wenn Kulanz nicht gewährt wird, bedarf es gesetzlicher Lösung
Verbraucher nutzen ihren Dispo, haben Ratenkredite aufgenommen oder eine Baufinanzierung laufen. Sie müssen auch die Prämien für ihre Versicherungen zahlen. Wer nun in der Corona-Krise jedoch Einkommenseinbußen hat, kann schnell in Zahlungsschwierigkeiten geraten. „In dieser schwierigen Situation brauchen nicht nur Unternehmen, sondern auch Verbraucher unbürokratische Hilfe“, appelliert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Denn es schadet nicht nur dem Einzelnen, sondern der ganzen Gesellschaft, wenn wir einen sprunghaften Anstieg von Überschuldung verzeichnen, in dessen Folge es zu vermehrten Verbraucherinsolvenzen kommt.“
Bei sich abzeichnenden Zahlungsschwierigkeiten, sollte schnell gehandelt werden. Zunächst gilt es zu prüfen, ob staatliche Transferleistungen, wie etwa Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- und Wohngeld erhältlich sind. „Reicht diese Unterstützung nicht aus, um die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, sollte zeitnah Kontakt zur Bank oder dem Versicherer aufgenommen werden“, empfiehlt Heyer. Ziel sollte eine nachweisbare, individuelle Vereinbarung sein, nach der die Zahlungsverpflichtung ohne zusätzliche Kosten und ohne Leistungsverlust für eine bestimmte Zeit pausiert oder die Zahllast reduziert wird. „Uns ist bekannt, dass eine Bank bereits offiziell verkündet hat, so auch mit Privatkunden zu verfahren.“, informiert Heyer
Um Missbrauch vorzubeugen, steht den Unternehmen natürlich ein Prüfungsrecht zu.
Sollten sich Banken, Sparkassen und Versicherer solchen Anträgen seitens ihrer Privatkunden verweigern, sollten diese Informationen an die Verbraucherzentrale Sachsen weiter gegeben werden. „Wir werden die Lage beobachten und uns bei Bedarf insbesondere für Dauerschuldverhältnisse bei der Bundesregierung für entsprechende gesetzliche Änderungen zum Schutz der Verbraucher einsetzen“, gibt Heyer bekannt.