Vier-Wochen-Countdown für Prämiensparende

Pressemitteilung vom
Wer sich den Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Bautzen oder Mittelsachsen anschließen möchte, sollte sich jetzt beeilen.
Hintergründe zur Musterfeststellungsklage
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Am 3. Mai 2022 um Mitternacht endet die Möglichkeit zur Teilnahme, weil dann das Register beim Bundesamt für Justiz schließt. Am Folgetag wird vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt.  

Weil beide Sparkassen die mittlerweile für die Geldhäuser nur noch wenig attraktiven Verträge im Jahr 2018 gekündigt haben, hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklage eingereicht. Aus Sicht der Verbraucherschützer*innen haben die Sparkassen während der oftmals langen Laufzeit der Prämiensparverträge die Zinsen nicht rechtskonform angepasst und zu wenig Zinsen ausgezahlt. Daher läuft für die Betroffenen der Countdown: Die Ansprüche auf Nachzahlung der Zinsen sind eigentlich bereits Ende 2021 verjährt. „Die letzte Chance zur Wahrung der Ansprüche bietet nun der Anschluss an eine der beiden Musterklagen“, informiert Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen hat die Sparkasse Bautzen – ähnlich wie andere Sparkassen – im Durchschnitt rund 3.000 Euro zu wenig Zinsen pro Vertrag gezahlt. Bei der Sparkasse Mittelsachsen geht es durchschnittlich um rund 2.700 Euro. Den Klagen haben sich bisher mehr als 150 Bautzner*innen und rund 250 Sparer*innen aus Mittelsachsen angeschlossen.  

„Die Eintragung ins Register ist recht komplex. Deshalb übernehmen wir die Eintragung zum Preis von 40 Euro für alle, die Wert auf eine rechtssichere Eintragung legen“, informiert Michael Hummel. Ganz konkrete Fragen können Prämiensparende, die sich vielleicht unsicher sind am 12. April in der Zeit von 10 bis 18 Uhr telefonisch unter 0341 – 696 29 29  in der Sonderhotline „Prämiensparen“ stellen. Außerdem können sich Interessierte selbstständig und kostenfrei über das Online-Register beim Bundesamt für Justiz der Klage anschließen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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