Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass

Pressemitteilung vom
Was passiert eigentlich, wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt und nicht mehr in der Lage ist, sich über digitale Angelegenheiten zu kümmern?
Grafische Figuren jeden Alters halten Icons zum Thema Pflege und Vorsorge
Off

Kostenfreier Vortrag anlässlich der Woche der Demenz

Im Alltag kann das schnell relevant werden, wenn Online-Banking oder andere Verträge, welche nur digital gespeichert und zugänglich sind, benötigt werden oder bedient werden müssen“, macht Nicole Leistner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Chemnitz deutlich.
 
Egal, ob E-Mail-Konto, Internetshops oder soziale Netzwerke: Wer virtuell unterwegs ist, hinterlässt Spuren – auch über den Tod hinaus. Doch wer hat, wenn man handlungsunfähig wird, dann Zugriff auf das Smartphone, den Zugang zum Online-Banking oder die vielen anderen Accounts im Internet? Für Betroffene liegt es nahe, dass der Ehepartner oder die Kinder als Bevollmächtigte benannt werden. „Dabei ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass die direkten Angehörigen automatisch berechtigt sind, digitale Angelegenheiten zu übernehmen oder Zugriff auf Online-Konten erhalten“, so Leistner.
 
Mit der kostenfreien Veranstaltung in der Woche der Demenz möchten die Verbraucherschützer*innen diese und weitere Fragen klären und den Teilnehmenden wichtige Tipps mit auf den Weg geben. Vermittelt werden Informationen darüber, wie der Zugang zu wichtigen Online-Accounts auch für den Ernstfall sichergestellt werden kann.

 
DIGITALE VORSORGE, DIGITALER NACHLASS: Was passiert mit meinen Daten?
 
Wann:             Mittwoch, 20. September 2023 I 17:00 – 18:30 Uhr

Wo:                 Verbraucherzentrale Chemnitz, Zschopauer Straße 107
                          (2. OG), 09126 Chemnitz (Aufzug vorhanden)

Anmeldung:   chemnitz@vzs.de oder 0371- 431 500
                             www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen

Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Plätze sind begrenzt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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