Verbraucherzentrale Sachsen rät: Wechsel gut prüfen und langfristige Beitragsentwicklung berücksichtigen
Selbstständige, Angestellte mit ausreichend hohem Einkommen und Beamte müssen sich irgendwann im Leben die Frage stellen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Der monatliche Beitrag in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist für junge und gesunde Menschen häufig sogar niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieser finanzielle Vorteil kann einen Wechsel attraktiv machen.
„Ein Wechsel der Systeme sollte trotz allem wohlüberlegt sein“, sagt Alexander Schürer, Beratungsstellenleiter der Verbraucherzentrale Sachsen in Zwickau. „Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen im Laufe der Jahre – unabhängig davon, ob sich das eigene Einkommen ebenfalls erhöht.“
Während sich der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung am Einkommen orientiert, richtet sich die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Beitragsanpassungen sind daher üblich, weshalb Versicherte ihre finanzielle Situation auch langfristig im Blick behalten sollten.
Denn eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn wieder Versicherungspflicht eintritt, zum Beispiel durch ein Angestelltenverhältnis mit Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel in die GKV in der Regel nicht mehr möglich.
Privatversicherte können jedoch prüfen lassen, ob sich ihre Beiträge innerhalb der PKV reduzieren lassen. Eine individuelle Beratung kann zeigen, ob etwa ein Tarifwechsel oder der Verzicht auf Zusatzbausteine sinnvoll ist.
„Auch diesen Schritt sollte man nicht überstürzen“, betont Schürer. „Erst nach der Prüfung aller Optionen und ihrer Vor- und Nachteile sollte man Änderungen vornehmen.“
Egal ob sich Verbraucher*innen zum ersten Mal privat versichern möchten, bereits eine PKV haben und über einen Tarifwechsel nachdenken – die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt im Rahmen einer unabhängigen Beratung bei der Entscheidung.
Termine können online unter verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung sowie telefonisch 0341 6962929 vereinbart werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
