Post von der Pflegeheimleitung

Pressemitteilung vom
Bewohner*innen von stationären Pflegeeinrichtungen in Sachsen bekommen derzeit Post von der Einrichtungsverwaltung. Darin wird angekündigt, dass mit dem Heimkosteneigenanteil Februar 2023 auch die Ende 2022 geflossene Energiepreispauschale von deren Konto eingezogen werden soll.
Eine Seniorin sitzt alleine in einem Café
Off

Rechtliche Grundlage für den Einzug der Energiepreispauschale fehlt

Zur Begründung beruft sich die Heimverwaltung auf gestiegenen Energiekosten der Einrichtung. Die Bewohner*innen werden aufgefordert, für ausreichende Kontendeckung zu sorgen. „Wir stellen fest, dass sowohl Bewohner*innen als auch deren Angehörige unsicher sind, ob Pflegeeinrichtungen die personengebundene Energiepreispauschale beanspruchen dürfen“, schildert Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Auch wenn Art und Weise des Anschreibens und der Verweis auf steigende Energiekosten einen Anspruch suggerieren, ist klar, dass keine rechtliche Grundlage für den Einzug der Energiekostenpauschale ersichtlich ist. Zumal die Betroffenen sicher keine dahingehende Einzugsermächtigung erteilt haben. „Daran ändert auch das Ankündigungsschreiben nichts. Allein der Heimvertrag regelt, welche Kostenanteile die Pflegeeinrichtung zu beanspruchen hat“, schildert Micaela Schwanenberg. Betroffene, die eine solche Ankündigung der  Pflegeeinrichtung erhalten, sollten unverzüglich Widerspruch gegen den Einzug der Pauschale erheben. Bei bereits erfolgten Abbuchungen sollte das Geld zurückgebucht werden.

Weitere Auskünfte oder weitere Beratungen zu Rechts- und Vertragsthemen erhalten Ratsuchende bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 - 696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.