Vorbereitet für den Ernstfall

Pressemitteilung vom
Kostenfreie Informationsveranstaltung rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Sohn und Mutter umarmen sich
Off

Schicksalsschläge können jeden treffen, und das vollkommen unerwartet. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Pflegebedürftigkeit: Und auf einmal ist es vielleicht notwendig, dass andere Personen Entscheidungen für einen selbst treffen sollen oder müssen. Welche medizinische Behandlung möchte ich erhalten? Was passiert eigentlich, wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt und für eine gewisse Zeit nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen?  Wer darf das bestellte Päckchen in der Postfiliale abholen, wer darf Versicherungsangelegenheiten regeln oder fällige Rechnungen überweisen?
 
Im Ernstfall sollen Vorsorge-Dokumente regeln, welche Angehörigen und Vertrauenspersonen sich um solche Fragen und wichtige Angelegenheiten kümmern sollen oder entscheiden dürfen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. „Verbraucher*innen sollten sich über ihre Vorstellungen klar werden und dann ihren Willen schriftlich festlegen. So können sie gemeinsam mit ihren Angehörigen klare Verhältnisse schaffen, bevor ein Schicksalsschlag sie trifft.“ informiert Nicole Leistner von der Verbraucherzentale Sachsen.
 
Im Rahmen der Informationsveranstaltung „Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung – vorbereitet für den Ernstfall“ geben die Expert*innen der Verbraucherzentrale ganz konkrete Unterstützung.
 
Wann:             
Dienstag, 16. Mai 2023 I 17:00 – 18:30 Uhr

Wo:                             
Verbraucherzentrale Chemnitz
Zschopauer Straße 107 (2. OG)
Aufzug vorhanden

Anmeldung:  
chemnitz@vzs.de oder 0371- 431 500 oder online

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.