Haltbarkeit: Kaum Infos vorab
Wer Lebensmittel online bestellt, weiß häufig erst bei Lieferung, wie lange die Produkte noch haltbar sind. Anders als im Supermarkt müssen Online-Händler weder das Mindesthaltbarkeits- noch das Verbrauchsdatum vor dem Kauf angeben. „Wie lange ein Produkt nach der Lieferung noch haltbar sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt“, erklärt Beate Saupe, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Das kann schnell zu Enttäuschungen führen – vor allem dann, wenn die gelieferten Produkte deutlich kürzer haltbar sind als erwartet. „Ein klarer Hinweis zur Resthaltbarkeit wäre in solchen Fällen sinnvoll – und vor allem verbraucherfreundlich“, sagt Beate Saupe.
Was hinter MHD und Verbrauchsdatum steckt
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, wie lange ein Lebensmittel bei richtiger Lagerung mindestens haltbar ist. Auch nach Ablauf darf es verkauft und oft noch gegessen werden – vorausgesetzt, Aussehen, Geruch und Geschmack sind einwandfrei.
- Bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, frischem Fisch oder Schnittsalat gilt das Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis …“). Ist dieses überschritten, droht Gesundheitsgefahr – Verkauf und Verzehr sind verboten.
Frischware? Kein Widerruf möglich
Grundsätzlich haben Verbraucher*innen beim Online-Kauf ein Widerrufsrecht – auch bei Lebensmitteln. Eine Ausnahme sind frische, leicht verderbliche Produkte wie Frischmilch, Fleisch, Obst oder Gemüse. Anders sieht es bei beschädigter oder verdorbener Ware aus: In solchen Fällen können Kund*innen reklamieren – und haben Anspruch auf Ersatz, Preisnachlass oder Rücktritt vom Kauf. Das gilt auch bei Falschlieferungen, etwa wenn statt Bratwürsten plötzlich Bockwürste im Paket landen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.