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Irritation am Wurstregal

Produktnamen müssen keinen Hinweis auf die Herkunft geben
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Dass der „Bayerische Leberkäse“ aus allen möglichen Bundesländern stammen kann und der vermeintlich regionale „Sächsische Leberkäse“ in Hessen oder Thüringen hergestellt wird, überrascht längst nicht mehr jeden Verbraucher. Wer am Wurstregal nach regionalen Produkten sucht, muss nach aktueller Rechtslage tatsächlich auf irritierende Angaben auf der Verpackung vorbereitet sein.  

 

„Bei Fleischwaren müssen geografische Angaben – also „bayerisch“ oder „sächsisch“ – nicht unbedingt auf die Herkunft des Produktes verweisen, sondern sie können nur Hinweise auf eine bestimmte Zusammensetzung und Herstellungsweise sein“, erklärt Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen.   

 

In den Leitsätzen des Lebensmittelrechtes für Fleisch und Fleischerzeugnisse wird die so genannte Verkehrsauffassung, also die Beschaffenheit eines Lebensmittels, definiert. Für Leberkäse schreiben die Leitsätze als Zutaten Rind- und/oder Schweinefleisch, Fettgewebe und Leber vor. Eine Ausnahme ist der „Bayerische Leberkäse“ für den entsprechend der Leitsätze gilt, dass er in Bayern in der Regel keine Leber enthält. Außerhalb Bayerns kann ein derart hergestellter Leberkäse als „Bayerischer Leberkäs(e)“ bezeichnet werden. „Verbraucher, die diese Festlegung nicht kennen, kann die Bezeichnung „Bayerischer Leberkäse“ täuschen, wenn sie ein Produkt erwarten, das in Bayern hergestellt wurde“, meint Brendel. Was einen „sächsischen Leberkäse“ ausmacht, ist in den Leitsätzen jedoch nicht definiert. Die aktuelle Herstellungspraxis zeigt, dass so bezeichnete Produkte in aller Regel Leber als Zutat enthalten. Auch hier ist der Zusatz „sächsisch“ nicht unbedingt ein Hinweis auf die Produktherkunft sondern kann auch auf die Herstellungsweise verweisen. „Aus unserer Sicht sind diese Finessen auch gut informierten Verbrauchern nicht unbedingt bekannt. Eindeutiger wäre hier „Leberkäse nach sächsischer Art/sächsischer Rezeptur“, wenn das Produkt nicht in Sachsen hergestellt wurde“, meint Brendel.   

 

Möchte man Wurstwaren aus regionaler Herstellung kaufen, kann man einerseits ein Fleischerfachgeschäft aufsuchen, wobei auch hier nachgefragt werden sollte, ob das gewünschte Produkt aus eigener Herstellung stammt. Andererseits gibt das Regionalfenster auf verpackten Lebensmitteln Auskunft darüber, woher die Hauptzutaten stammen und wo das Produkt hergestellt wurde. Diese Kennzeichnung ist jedoch freiwillig, so dass Interessierte beim Einkauf gezielt darauf achten sollten.

 

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Fragen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden: Ernährungstelefon, Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min.) jeweils montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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