Kostenfalle Adventskalender?!

Pressemitteilung vom
Spannung und Überraschungen oder teurer Spaß hinter 24 Türchen
Eine Lebkuchenperson oder Lebkuchenmann lächelt.
Off

Pünktlich im Spätsommer läutet der Handel die Vorweihnachtszeit ein. Naschereien, Glühwein, Adventskalender und Co.  erobern die Geschäfte. Weil in der Vorweihnachtszeit die Nachfrage der Verbraucher*innen nach dem Besonderen boomt, reagieren Hersteller und Handel und bieten spezielle Produkte, fernab vom Standard, an. Abseits vom altbewährten Süßigkeiten-Kalender werden so auch Adventskalender mit diversen Produkten angeboten. Für jede*n soll etwas dabei sein. „Der Vielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Es gibt Adventskalender mit Süßigkeiten, Salzigem, Spirituosen, Tees, Gewürzen, Kosmetika, Parfüms, Spielsachen, Räucherkerzchen oder speziellen Überraschungen für Erwachsene“, fasst Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen zusammen. Kaum ein Hersteller versucht nicht, seine Produkte mehr oder weniger gekonnt als vorweihnachtliche Überraschung, verteilt auf 24 Türchen an die Kund*innen zu bringen.

Die Preise für die Kalender sind dabei teilweise enorm. „Verbraucher*innen muss klar sein: Das Besondere hat seinen Preis! Und nicht immer stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis“, gibt Schwanenberg zu bedenken. Die besondere weihnachtliche Aufmachung führt vor allem bei Kalendern mit Süßigkeiten und Knabbereien dazu, dass die enthaltenen Produkte deutlich teurer als die Standardprodukte werden. Adventskalender mit Kosmetika sind dagegen oft echte Schnäppchen. In jedem Fall lohnt sich der Preisvergleich. Man sollte prüfen, welche Produkte genau im Kalender versteckt sind und zu welchem Preis diese ohne die besondere Kalenderaufmachung zu bekommen wären. In der Regel ist auf den Kalendern angegeben, welche Produkte enthalten sind.

Unter Umständen lohnt es sich mehr, selbst einen individuellen Adventskalender zu bestücken. Ein weiteres Muss ist es, die Kalender auf ihre individuelle Eignung zu prüfen, also etwa auf die kindgerechte Alterseignung bei Spielzeug-Kalendern. Ferner sollte Verbraucher*innen klar sein, dass zum Teil Auslaufprodukte oder Produktneuheiten in Kalendern enthalten sind.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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