Gutes Essen für den Teller – nicht die Tonne

Pressemitteilung vom
Lebensmittel retten: Die Verbraucherzentrale Sachsen beteiligt sich an der bundesweiten Aktionswoche gegen Lebensmittelverschwendung und zeigt, wie man bewusst einkauft, richtig lagert und Reste clever verwertet.
Weggeworfene Lebensmittel in einem Mülleimer.
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Über 5 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle jährlich in Privathaushalten

Jedes weggeworfene Brot, jeder verschimmelte Joghurt und jedes verdorbene Gemüse verbrauchen Wasser, Energie und Arbeitskraft – und erzeugen Treibhausgase. In Deutschland entstehen nach aktuellen Daten des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) jährlich rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle, mehr als die Hälfte davon in privaten Haushalten. Vieles davon wäre noch genießbar. Die Lunch-Session der Verbraucherzentrale Sachsen zeigt, wie Lebensmittel länger frisch bleiben und Reste sinnvoll genutzt werden.

Besonders häufig landen Obst und Gemüse, Brot und Backwaren, Getränke sowie Milchprodukte im Müll. Die Bundesregierung arbeitet mit der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ und Initiativen wie „Zu gut für die Tonne!“ daran, die Abfälle entlang der gesamten Kette bis 2030 deutlich zu verringern. 

Lunch&Learn: Tipps zu Mindesthaltbarkeitsdatum und Hygiene

Auch Verbraucher*innen können aktiv mithelfen: bewusst einkaufen, richtig lagern, Reste verwerten oder zu ‚krummem‘ Obst und Brot vom Vortag greifen – das spart Ressourcen, Geld und schont die Umwelt. Die Ernährungsexpertinnen der Verbraucherzentrale Sachsen erklären kurz und kompakt alles zu Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum, cleverer Lagerung und Hygiene.
 

WAS: Lunch&Learn: Kein Essen für den Müll

WANN: 02. Oktober 2025 | 12:30–13:00 Uhr 

WO: Online | Zur Anmeldung

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet im Rahmen der Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!" statt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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