Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen GF Naturprodukte
Der Gesundheit etwas Gutes tun, wer will das nicht? Die Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln preisen ihre Produkte meist vielversprechend an. Viele Verbraucher*innen greifen dann gern zu und schließen dabei häufig gleich ein Abo über mehrere Monate ab.
Auch die Firma GF Naturprodukte UG aus Dresden bietet unter dem Logo Naturnah Premium Ernährung unter anderem Multivitamin Kapseln im Abo an. Der aktuelle Geschäftsführer der Firma ist der Verbraucherzentrale Sachsen nicht unbekannt. „So war dieser auch bereits Geschäftsführer der MGN GmbH aus Dresden, die den Negativpreis Prellbock erhalten hat“, berichtet Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Insbesondere ältere Menschen wurden damals durch schamlose Kaltakquise am Telefon abgezockt und damit wurde gegen eine Vielzahl von Verbraucherschutzvorschriften verstoßen.
Im aktuellen Fall hat die Verbraucherzentrale Sachsen die GF Naturprodukte wegen unterschiedlicher Verstöße in den Werbeschreiben und den allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Da keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale nun Klage eingereicht. So verspricht die Firma in ihren Werbeschreiben unter anderem eine „Inklusive Geld-zurück-Garantie“, ohne die Bedingungen dafür im Werbeschreiben näher zu erläutern. Lediglich dem Kleingedruckten – den allgemeinen Geschäftsbedingungen – ist zu entnehmen, dass es bei Unzufriedenheit gar kein Geld zurückgibt, sondern lediglich eine Gutschrift für zukünftige Lieferungen. „Wer dann die Widerrufsfrist verpasst hat und bereits vollständig bezahlt hat, kommt nur schwer wieder aus diesen Verträgen raus“, informiert Saupe. Verbraucher*innen sollten sich daher vor Vertragsabschluss stets genau über alle Details informieren und Vorsicht bei unklaren Aussagen walten lassen.
Meist sind die Erwartungen an Nahrungsergänzungsmittel selbst, oft durch die Werbung geschürt, viel zu hoch. Vor allem Ältere erwarten häufig ein gesundheitliches Plus durch die Einnahme, oft eine Linderung bestehender Erkrankungen oder Beschwerden. Nahrungsergänzungs-mittel haben aber nur den Zweck, eventuell bestehende Lücken in der Nährstoffversorgung zu schließen, eine heilende oder lindernde Wirkung ist Arzneimitteln vorbehalten. Nicht zu vergessen ist dabei, dass die isolierten Nährstoffe aus Nahrungsergänzungsmitteln mit Arzneimittelwirkstoffen in Wechselwirkung treten. Wer also regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit einer Ärzt*in besprechen.