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Care-Energy: Ein Kuriosum vor Gericht

Pressemitteilung vom
Wie das Unternehmen Energie anbietet ohne Energieanbieter zu sein – oder doch?

Wie das Unternehmen Energie anbietet ohne Energieanbieter zu sein – oder doch?

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Die Care-Energy Management GmbH rund um Firmenchef Martin Richard Kristek inszeniert sich gern als grünes Vergleichsportal für Verbraucher. Auch Stromverträge schließt man für die Kunden ab und zieht das Geld dafür ein. Ein Energieanbieter hingegen möchte man nicht sein. Zumindest, wenn man sich ein Gerichtsverfahren des Hamburger Unternehmens ansieht, das Care-Energy gegen die Verbraucherzentrale Sachsen angestrengt hat.

Das Verfahren sollte den Verbraucherschützern untersagen, das Unternehmen als Energieanbieter zu bezeichnen. Schließlich sei man Energiedienstleister. "Diese Detailverliebtheit seitens des Unternehmens würden wir uns an ganz anderen Stellen wünschen", erklärt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Genervte Kunden beschweren sich seit Monaten bei uns über die Abrechnungen und den Kundenservice von Care Energy. Da ist es mir rätselhaft, was diese Wortklauberei soll. Offensichtlich geht man viel lieber gegen kritische Meinungsäußerungen vor." Das Landgericht München hielt die Bezeichnung für zulässig und gab den Verbraucherschützern Recht.

Doch nicht nur die Liste der Abmahnungen, die Care Energy gegen seine Kritiker ausspricht, ist lang. Auch bei den Verbraucherzentralen ist der Energieanbieter längst kein unbeschriebenes Blatt mehr. So laufen bereits Gerichtsverfahren wegen Rechtsverstößen in Bezug auf Abrechnungen, Klauseln in den Verträgen oder auch um die Ausgestaltung des Vergleichsrechners auf der Homepage.

"Letztes Mal haben wir uns in Düsseldorf gestritten, dieses Mal in München. Ich bin gespannt, wohin die nächste Gerichtsreise mit Care-Energy führt", so Hummel weiter. Das Unternehmen kann sich bei Streitigkeiten über Meinungsäußerungen im Internet das Gericht in Deutschland aussuchen. In München war der Energieanbieter im November 2016 vor Gericht auch schon gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband gescheitert. Dieser hatte in einer Presseinformation über irreführende Preisdarstellung im Online-Tarifrechner der Hamburger berichtet.

Beschluss LG München Az: 25 O 21934-16

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