Care-Energy: Ein Kuriosum vor Gericht

Pressemitteilung vom
Wie das Unternehmen Energie anbietet ohne Energieanbieter zu sein – oder doch?

Wie das Unternehmen Energie anbietet ohne Energieanbieter zu sein – oder doch?

Off

Die Care-Energy Management GmbH rund um Firmenchef Martin Richard Kristek inszeniert sich gern als grünes Vergleichsportal für Verbraucher. Auch Stromverträge schließt man für die Kunden ab und zieht das Geld dafür ein. Ein Energieanbieter hingegen möchte man nicht sein. Zumindest, wenn man sich ein Gerichtsverfahren des Hamburger Unternehmens ansieht, das Care-Energy gegen die Verbraucherzentrale Sachsen angestrengt hat.

Das Verfahren sollte den Verbraucherschützern untersagen, das Unternehmen als Energieanbieter zu bezeichnen. Schließlich sei man Energiedienstleister. "Diese Detailverliebtheit seitens des Unternehmens würden wir uns an ganz anderen Stellen wünschen", erklärt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Genervte Kunden beschweren sich seit Monaten bei uns über die Abrechnungen und den Kundenservice von Care Energy. Da ist es mir rätselhaft, was diese Wortklauberei soll. Offensichtlich geht man viel lieber gegen kritische Meinungsäußerungen vor." Das Landgericht München hielt die Bezeichnung für zulässig und gab den Verbraucherschützern Recht.

Doch nicht nur die Liste der Abmahnungen, die Care Energy gegen seine Kritiker ausspricht, ist lang. Auch bei den Verbraucherzentralen ist der Energieanbieter längst kein unbeschriebenes Blatt mehr. So laufen bereits Gerichtsverfahren wegen Rechtsverstößen in Bezug auf Abrechnungen, Klauseln in den Verträgen oder auch um die Ausgestaltung des Vergleichsrechners auf der Homepage.

"Letztes Mal haben wir uns in Düsseldorf gestritten, dieses Mal in München. Ich bin gespannt, wohin die nächste Gerichtsreise mit Care-Energy führt", so Hummel weiter. Das Unternehmen kann sich bei Streitigkeiten über Meinungsäußerungen im Internet das Gericht in Deutschland aussuchen. In München war der Energieanbieter im November 2016 vor Gericht auch schon gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband gescheitert. Dieser hatte in einer Presseinformation über irreführende Preisdarstellung im Online-Tarifrechner der Hamburger berichtet.

Beschluss LG München Az: 25 O 21934-16

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.