Das traute Heim als teurer Luftbildabzug

Pressemitteilung vom
Landgericht Potsdam räumt Verbrauchern Widerrufsrecht ein

Landgericht Potsdam räumt Verbrauchern Widerrufsrecht ein

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Die Firma S.P. Luftbild GmbH aus Dattenberg muss nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 10.02.2016 (Az.: 2 O 429/14) bei Haustürgeschäften über die Anfertigung eines Luftbildabzuges den Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen. Dies gilt dann, wenn die Luftbildaufnahmen schon im Vorfeld und ohne Auftrag des jeweiligen Kunden gefertigt wurden. Die Firma hat Betroffenen das Widerrufsrecht verweigert, wenn diese den an der Haustür abgeschlossenen Vertrag bereuten. Die Preise für solche Luftbildabzüge kosteten meistens zwischen 300 und 400 Euro.

"Diese Praxis widerspricht gesetzlichen Vorschriften, die ein Widerrufsrecht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen wurden, in der Regel einräumen", informiert Anne-Katrin Wiesemann. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts ist zwar grundsätzlich möglich, wenn Waren individuell auf Wunsch des Verbrauchers angefertigt werden. Fertigt eine Firma jedoch Luftbilder von Häusern und Grundstücken ohne Auftrag des Verbrauchers an und bietet diesem im Anschluss lediglich den Erwerb von Bildabzügen an, liegt keine individuelle Anfertigung auf Wunsch des Kunden vor.

Die S.P. Luftbild GmbH bot auch vielen Ostsachsen an der Haustür Luftbilder von ihren Häusern und Grundstücken an. Die Mitarbeiter der Firma zeigten den Bewohnern kleine Abzüge der bereits erstellten Bilder und boten ihnen Fotos gegen eine Vergütung an. Die Fotos wurden dann lediglich vergrößert und fototechnisch bearbeitet. Auf dem Auftragsformular der Firma fand sich der Hinweis, dass ein Widerruf ausgeschlossen sei, da die Bilder individuell angefertigt seien. Trotz einer Abmahnung änderte das Unternehmen sein Verhalten nicht, so dass die Verbraucherzentrale Sachsen eine Klage einreichte.

Das Landgericht Potsdam untersagte dem Unternehmen nun, das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften über Luftbildabzüge auszuschließen, wenn die Luftbildaufnahmen bereits ohne Auftrag des betreffenden Kunden hergestellt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verbraucher, die Fragen zum Widerruf von Verträgen haben, können sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Ratsuchende können sich für ein persönliches Beratungsgespräch immer montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons 0341-6962929 einen Termin geben lassen.

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