BGH verhandelt wegen Fernabschaltung von E-Fahrzeugen

Pressemitteilung vom
Weil das OLG Düsseldorf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage als hoch eingeschätzt hat und der Anbieter Revision gegen den Erfolg der Verbraucherschützer*innen eingelegt hat, entscheidet nun der Bundesgerichtshof.
Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe
Off

In der mündlichen Verhandlung am 28. September um 14:30 Uhr geht es zwischen der RCI Banque S.A. und der Verbraucherzentrale Sachsen darum, ob der Vermieter von Batterien für E-Fahrzeuge ein Recht hat, diese aus der Ferne abzuschalten.

Nicht nur die Verbraucherzentrale Sachsen, sondern auch das Oberlandesgericht Düsseldorf und zuvor das Landgericht Düsseldorf sahen in dem Vorgehen eine unangemessene Benachteiligung von Verbraucher*innen. Der Anbieter wollte sich durch die strittige AGB-Klausel im Fall einer anbieterseitigen außerordentlichen Kündigung das Recht einräumen, die Wiederauflademöglichkeit der Autobatterie nach einer Ankündigungsfrist zu sperren. Somit wäre die Nutzung des gesamten Fahrzeugs nicht mehr möglich gewesen.

„Ob auch der Bundesgerichthof dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht des Anbieters einschätzt, weil es einem Eingriff in fremden Besitz ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gleich kommt, wird sich zeigen“, sagt Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen mit Blick auf die anstehende Verhandlung.

Die Verkündung des Urteils hat der BGH für Ende Oktober angekündigt. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.