Wie passender Versicherungsschutz auch in Hinblick auf die Corona-Pandemie im Urlaub aussieht
Wenn nach den langen Einschränkungen der vergangenen Lockdowns das Reisen, wenn auch eingeschränkt, wieder möglich wird, stellen sich Fragen zum Versicherungsschutz im Urlaub. Denn neben einem Unfall oder Krankheit kann nun auch eine Corona-Infektion das Reisevergnügen beeinträchtigen oder gar nicht erst aufkommen lassen.
Es gibt allerhand Möglichkeiten, sich im Urlaub abzusichern. Einige Policen sind dabei unverzichtbar, bei anderen kann das Geld stattdessen getrost in die Urlaubskasse wandern.
Seitens der Versicherer werden oft und gern Paketlösungen angeboten, die gleich mehrere Reiseversicherungen beinhalten. „Solche Angebote sind selten bedarfsgerecht. Besser ist es, die einzelnen Komponenten selbst entsprechend der tatsächlichen Notwendigkeit auszuwählen“, empfiehlt Sigrid Woitha von der Verbraucherzentrale in Zwickau.
Als unverzichtbar gilt bei Auslandsreisen eine Reisekrankenversicherung. Angefangen von einer ambulanten Behandlung beim Arzt bis hin zu Operationen oder Transporten mit dem Rettungsdienst deckt die Police Kosten ab, die im Krankheitsfall im Ausland anfallen können und von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Eine Erkrankung mit dem Coronavirus im Urlaub ist versichert, sofern Erkrankungen an einer Pandemie nicht in den vereinbarten Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Sofern aufgrund einer im Urlaub angeordneten Quarantäne-Maßnahme die Rückreise zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss, verlängert sich der Versicherungsschutz, sofern dies in den Versicherungsbedingungen entsprechend geregelt ist. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrem Versicherer in Verbindung und klären ab, ob und für wie lange sich der Versicherungsschutz im Ausland verlängert.
Im Schadensfall können für Urlauber ohne Reisekrankenversicherung extrem hohe Behandlungskosten anfallen. Demnach gehört sie – insbesondere auch für Fernreisen – in jedem Fall mit ins Gepäck. Bei Vertragsabschluss gilt es, auf die Details zu achten. „Anstelle eines ‚medizinisch notwendigen‘ Rücktransports nach Deutschland sollte der Vertrag einen Rücktransport auch dann gewährleisten, wenn er ‚sinnvoll und vertretbar‘ ist“, erklärt Woitha weiter.
Wer eine teure Reise bucht, ist zudem mit dem Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung gut beraten. Die Police springt ein, wenn triftige Gründe vorliegen, die Reise nicht antreten zu können. Krankheits-, Unfalls- oder Todesfall der Reisenden oder auch der Angehörigen sind unverzüglich dem Versicherer zu melden. Urlauber ohne Reiserücktrittskostenversicherung müssen die Stornokosten selbst berappen.
Dagegen sind gesonderte Reisehaftpflicht- und Unfallversicherungen nicht sinnvoll, wenn diese Verträge schon als private Policen vorhanden sind. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel uneingeschränkt auch für das Ausland.
Doppelversicherungen sollten vermieden werden. Vor dem Abschluss von Reiseversicherungen lohnt es sich deshalb, bereits bestehende private Versicherungsverträge auf ihre Reisetauglichkeit zu prüfen.
Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen, so auch in Zwickau, Hauptstraße 23 stehen für eine persönliche oder telefonische Beratung rund um das Thema Reiseversicherungen zur Verfügung. Die Terminvergabe für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons: 0341 - 696 2929.