Insolvenzantrag der FTI Touristik GmbH und BigXtra GmbH:

Pressemitteilung vom
Die FTI Touristik GmbH und die BigXtra GmbH haben am 03.06.2024 beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.
Das Foto zeigt im Vordergrund das Logo der FTI Touristik auf einen Smartphone, im Hintergrund ist die Homepage der FTI Touristik zu sehen
Off

Was Verbraucher*innen jetzt beachten sollten

Die FTI GmbH teilte weiter mit, dass ab dem 04.06.2024 noch nicht begonnene Reisen nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden. „Man arbeite mit Hochdruck daran, dass die bereits angetretenen Reisen planmäßig beendet werden können“, so die FTI weiter.

„Betroffene Kund*innen, die bei den genannten Anbietern Pauschalreisen oder Reisen mit verbundenen Reiseleistungen gebucht haben, sollten zunächst die Entwicklung aufmerksam beobachten und sich genau erkundigen, ob ihre Reise durchgeführt wird,“ rät Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ansprechpartner sind dabei erst einmal die Reiseunternehmen selbst.

Reisende, die am Urlaubsort von den Insolvenzen betroffen sind und Unterstützung benötigen, sollten sich an Reiseleitungen vor Ort, die Kundenhotlines der Anbieter oder aber die Notfallnummer 089 - 710 45 14 98 wenden.

Durch den Deutschen Reiseversicherungsfond oder den Sicherungsschein sind Kund*innen, die eine Pauschalreise oder Reisen mit verbundenen Reiseleistungen gebucht haben, abgesichert. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages schützen der Deutsche Reiseversicherungsfond (DRSF) und der Sicherungsschein betroffene Verbraucher*innen. Geleistete Zahlungen werden erstattet und Rücktransporte werden abgesichert.

Die Expert*innen der Verbraucherzentrale stehen zur Beratung zur Verfügung. Terminvereinbarungen unter 0341 - 696 2929 oder unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.