Was Verbraucher*innen jetzt beachten sollten
Die FTI GmbH teilte weiter mit, dass ab dem 04.06.2024 noch nicht begonnene Reisen nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden. „Man arbeite mit Hochdruck daran, dass die bereits angetretenen Reisen planmäßig beendet werden können“, so die FTI weiter.
„Betroffene Kund*innen, die bei den genannten Anbietern Pauschalreisen oder Reisen mit verbundenen Reiseleistungen gebucht haben, sollten zunächst die Entwicklung aufmerksam beobachten und sich genau erkundigen, ob ihre Reise durchgeführt wird,“ rät Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ansprechpartner sind dabei erst einmal die Reiseunternehmen selbst.
Reisende, die am Urlaubsort von den Insolvenzen betroffen sind und Unterstützung benötigen, sollten sich an Reiseleitungen vor Ort, die Kundenhotlines der Anbieter oder aber die Notfallnummer 089 - 710 45 14 98 wenden.
Durch den Deutschen Reiseversicherungsfond oder den Sicherungsschein sind Kund*innen, die eine Pauschalreise oder Reisen mit verbundenen Reiseleistungen gebucht haben, abgesichert. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages schützen der Deutsche Reiseversicherungsfond (DRSF) und der Sicherungsschein betroffene Verbraucher*innen. Geleistete Zahlungen werden erstattet und Rücktransporte werden abgesichert.
Die Expert*innen der Verbraucherzentrale stehen zur Beratung zur Verfügung. Terminvereinbarungen unter 0341 - 696 2929 oder unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.