Insolvenzantrag der FTI Touristik GmbH und BigXtra GmbH:

Pressemitteilung vom
Die FTI Touristik GmbH und die BigXtra GmbH haben am 03.06.2024 beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.
Das Foto zeigt im Vordergrund das Logo der FTI Touristik auf einen Smartphone, im Hintergrund ist die Homepage der FTI Touristik zu sehen
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Was Verbraucher*innen jetzt beachten sollten

Die FTI GmbH teilte weiter mit, dass ab dem 04.06.2024 noch nicht begonnene Reisen nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden. „Man arbeite mit Hochdruck daran, dass die bereits angetretenen Reisen planmäßig beendet werden können“, so die FTI weiter.

„Betroffene Kund*innen, die bei den genannten Anbietern Pauschalreisen oder Reisen mit verbundenen Reiseleistungen gebucht haben, sollten zunächst die Entwicklung aufmerksam beobachten und sich genau erkundigen, ob ihre Reise durchgeführt wird,“ rät Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ansprechpartner sind dabei erst einmal die Reiseunternehmen selbst.

Reisende, die am Urlaubsort von den Insolvenzen betroffen sind und Unterstützung benötigen, sollten sich an Reiseleitungen vor Ort, die Kundenhotlines der Anbieter oder aber die Notfallnummer 089 - 710 45 14 98 wenden.

Durch den Deutschen Reiseversicherungsfond oder den Sicherungsschein sind Kund*innen, die eine Pauschalreise oder Reisen mit verbundenen Reiseleistungen gebucht haben, abgesichert. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages schützen der Deutsche Reiseversicherungsfond (DRSF) und der Sicherungsschein betroffene Verbraucher*innen. Geleistete Zahlungen werden erstattet und Rücktransporte werden abgesichert.

Die Expert*innen der Verbraucherzentrale stehen zur Beratung zur Verfügung. Terminvereinbarungen unter 0341 - 696 2929 oder unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

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Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.