Reiselust statt Urlaubsfrust

Pressemitteilung vom
Insolvenzen wie die der FTI Touristik GmbH im Juni zeigen: Wer eine Reise bucht, sollte genau wissen, worauf es ankommt. Doch was gilt, wenn ein Vermittler oder Vergleichsportal involviert ist? Und wie unterscheidet sich der Schutz bei Einzelleistungen und Pauschalreisen?
Das Foto zeigt im Vordergrund das Logo der FTI Touristik auf einen Smartphone, im Hintergrund ist die Homepage der FTI Touristik zu sehen
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Wie sich Urlauber*innen bei der Reisebuchung absichern

Im Juni hatte Europas drittgrößter Reiseveranstalter, die FTI Touristik GmbH samt Tochterfirmen Insolvenz angemeldet. Betroffen waren alle Leistungen und Marken, die direkt beim Unternehmen gebucht wurden.
 
Doch für Verbraucher*innen ist das nicht immer leicht zu erkennen? Manchmal war ein Vermittler dazwischen, manchmal ein Vergleichsportal. Was gilt eigentlich, wenn ich nur Einzelleistungen oder eine ganze Pauschalreise gebucht hatte? Und macht es einen Unterschied, wenn ich schon gestartet bin oder die Reise kurz bevorsteht?
 
Diese und weitere Fragen beantwortet Claudia Neumerkel, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen in einem Webseminar und zeigt, wie sich Reisende bereits bei der Buchung absichern können und im worst case ihr Geld oder zusätzliche Auslagen zurückbekommen. Dabei hat die Expertin viele Tipps im Gepäck, mit denen man bei der nächsten Reise auf der sicheren Seite ist: 

Vortragsinhalte:

  • Insolvenz bei Pauschalreisen: Was passiert, wenn der Reiseveranstalter pleitegeht und die Reise noch gar nicht stattfand? Wir geben Ihnen eine Übersicht über Ihre Rechte und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können.
  • Insolvenz bei Individualreisen: Auch bei selbst zusammengestellten Reisen kann es zu Problemen kommen. Wir geben Tipps, wie Sie sich absichern können, wenn Sie Flug und Hotel separat gebucht haben und einer der Anbieter pleitegeht? 
  • Absicherung bei der Buchung: Welche Vorsichtsmaßnahmen sollten Sie bei der Reisebuchung treffen, um sich vor einem möglichen finanziellen Verlust zu schützen? Wir zeigen, ob der Abschluss einer Insolvenzversicherung sinnvoll ist, woran Sie einen seriösen Reiseanbieter erkennen und vieles mehr.
     
  • Rechtliche Schritte im Notfall: Wir erklären Ihnen rechtliche Möglichkeiten, die Sie in Erwägung ziehen können, wenn Ihre Reise aufgrund von Insolvenz nicht stattfinden kann: Von der Rückerstattung über die Ersatzreise bis hin zu Entschädigungsansprüchen.

Was:        Webseminar: „Reiselust statt Urlaubsfrust: Ihre Rechte bei Insolvenz“

Wann:      21.11.2024 | 14 bis 15 Uhr
                27.11.2024 | 18 bis 19 Uhr

Anmeldung unterwww.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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