Reiserücktrittsversicherung deckt nicht immer alle Kosten

Pressemitteilung vom
Ein Ehepaar aus dem Vogtland freute sich auf den Türkei-Urlaub. Für die Anreise zum Flughafen buchten sie zur Pauschalreise einen Zubringerbus, doch die Reise nahm ein abruptes Ende:
Reiserecht
Off

Warum die Verbraucherzentrale zu Einzelpolicen rät

Denn über den zugewiesenen Sitzplätzen im Bus befand sich ein Gitterkorb, der sehr niedrig angebracht wurde. Beim Setzen stieß die Ehefrau mit dem Kopf an diesen Korb und zog sich eine klaffende Platzwunde zu. An eine Weiterreise war daher nicht zu denken. Vielmehr musste sich das Ehepaar in die Notaufnahme begeben, um die Wunde behandeln zu lassen.
 
Da der Reisepreis bereits vollständig bezahlt war, wandten sich die Vogtländer an ihre Reiserücktrittsversicherung. Dabei waren sie sich sicher, dass der volle Reisepreis ersetzt werden würde, denn dafür – so die Meinung des Ehepaars – sei diese Versicherung ja schließlich da. Verwundert waren beide, als ihnen 200 Euro vom Reisepreis abgezogen und nicht ersetzt wurden. Klärend wandten sie sich an die Verbraucherzentrale Auerbach. Nach Prüfung des Falles mussten die Rechtsexpertinnen jedoch mitteilen, dass die vorliegende Reiserücktrittsversicherung einen Selbstbehalt von je 100 Euro pro Kopf vorsieht. Die Versicherung wurde über ihre Bank gleichzeitig mit der Kreditkarte geschlossen. Das Ehepaar war sich dieser Selbstbeteiligung nicht bewusst und deshalb sehr enttäuscht.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt beim Abschluss von Reiseversicherungen genau in die Versicherungsbedingungen zu schauen. „Oft gibt es Ausschlüsse oder Eigenanteile im Versicherungsfall, bei denen die Betroffenen auf einem gewissen Teil der Reisekosten sitzen bleiben“, informiert Heike Teubner, Leiterin der Beratungsstelle in Auerbach.
 
Diese Tatsache ist besonders ärgerlich, wenn die Kosten für den Reiserücktritt nur geringfügig über dem Selbstbehalt liegen. Um solchem Frust vorzubeugen, raten die Reiserechtsexpertinnen zu Einzel-Jahrespolicen, die einerseits den vollen Rücktrittsbetrag übernehmen und andererseits Kosten für alle Reisen eines Jahres bis zur vertraglich vereinbarten Höhe decken.
 
Fragen zu Versicherungen und deren Notwendigkeit beantwortet die Verbraucherzentrale in Auerbach. Beratungstermine sind unter
03744 - 219 641 oder www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.