Traumurlaub in Gefahr

Pressemitteilung vom
Die Sommerferien haben begonnen und kurz zuvor hatte die FTI Touristik GmbH Insolvenz angemeldet. Das ist jedoch nicht der einzige insolvente Reiseveranstalter. So hat Ende Mai auch das Unternehmen itravel Luxembourg S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg Insolvenz angemeldet.
Auf einer Europakarte liegen Fotos, eine Lupe und ein kleiner Eifelturm
Off

Was tun, wenn der Reiseveranstalter insolvent ist?

Betroffene Verbraucher*innen fragen sich nun, was das für ihre Reise bedeutet. Zunächst ist es wichtig, zwischen Pauschalreisen und individuell gebuchten Einzelreiseleistungen zu unterscheiden.
 
„Verbraucher*innen die eine Pauschalreise oder ein Reisepaket gebucht haben, sind bei einer Insolvenz grundsätzlich gut abgesichert“, informiert Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Reiseveranstalter müssen sich über einen Reisesicherungsfonds oder zumindest über einen Versicherer absichern. Auch Reiseveranstalter aus einem anderen EU-Land müssen eine Insolvenzabsicherung anbieten. Damit soll sichergestellt werden, dass Reisende bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ihr Geld zurückerhalten, unabhängig davon, ob die Insolvenz vor Antritt der Reise oder währenddessen eintritt. Betroffene sollten in ihren Reiseunterlagen nach dem sogenannten Sicherungsschein nachsehen. Dort ist der jeweilige Reisefond oder Versicherer benannt, an den sich Verbraucher*innen im Fall einer Insolvenz melden können.
 
Einzelne Reiseleistungen wie z.B. eine Hotelübernachtung oder ein Flug sind nicht über den Sicherungsschein abgesichert. Hier bleibt nur die Möglichkeit, die Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden. Dabei kann es allerdings auch passieren, dass man gänzlich leer ausgeht.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft betroffenen Verbraucher*innen im Rahmen einer Rechtsberatung gern weiter. Ein Beratungstermin kann unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder unter
0341 - 696 2929 vereinbart werden.
 
Bei Anfragen, die im Zusammenhang mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stehen, können sie betroffene Verbraucher auch an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland unter www.evz.de/fragen-beschwerden wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.