Traumurlaub in Gefahr

Pressemitteilung vom
Die Sommerferien haben begonnen und kurz zuvor hatte die FTI Touristik GmbH Insolvenz angemeldet. Das ist jedoch nicht der einzige insolvente Reiseveranstalter. So hat Ende Mai auch das Unternehmen itravel Luxembourg S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg Insolvenz angemeldet.
Auf einer Europakarte liegen Fotos, eine Lupe und ein kleiner Eifelturm
Off

Was tun, wenn der Reiseveranstalter insolvent ist?

Betroffene Verbraucher*innen fragen sich nun, was das für ihre Reise bedeutet. Zunächst ist es wichtig, zwischen Pauschalreisen und individuell gebuchten Einzelreiseleistungen zu unterscheiden.
 
„Verbraucher*innen die eine Pauschalreise oder ein Reisepaket gebucht haben, sind bei einer Insolvenz grundsätzlich gut abgesichert“, informiert Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Reiseveranstalter müssen sich über einen Reisesicherungsfonds oder zumindest über einen Versicherer absichern. Auch Reiseveranstalter aus einem anderen EU-Land müssen eine Insolvenzabsicherung anbieten. Damit soll sichergestellt werden, dass Reisende bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ihr Geld zurückerhalten, unabhängig davon, ob die Insolvenz vor Antritt der Reise oder währenddessen eintritt. Betroffene sollten in ihren Reiseunterlagen nach dem sogenannten Sicherungsschein nachsehen. Dort ist der jeweilige Reisefond oder Versicherer benannt, an den sich Verbraucher*innen im Fall einer Insolvenz melden können.
 
Einzelne Reiseleistungen wie z.B. eine Hotelübernachtung oder ein Flug sind nicht über den Sicherungsschein abgesichert. Hier bleibt nur die Möglichkeit, die Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden. Dabei kann es allerdings auch passieren, dass man gänzlich leer ausgeht.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft betroffenen Verbraucher*innen im Rahmen einer Rechtsberatung gern weiter. Ein Beratungstermin kann unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder unter
0341 - 696 2929 vereinbart werden.
 
Bei Anfragen, die im Zusammenhang mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stehen, können sie betroffene Verbraucher auch an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland unter www.evz.de/fragen-beschwerden wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Bundestag in Berlin

100 Tage Bundesregierung: Verbraucher:innen warten auf echte Entlastung

Strompreise, Lebensmittelkosten, Deutschlandticket: Vieles bleibt auf nach 100 Tagen, in denen die neue Bundesregierung im Amt ist, weiterhin offen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht eine gemischte Bilanz und fordert mehr Einsatz für die Alltagssorgen der Menschen.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Vitamine komme aus einer geöffneten Pille

Endlich Klartext bei Nahrungsergänzungsmitteln schaffen

Schlankheitspillen, Gelenkkapseln: Verbraucher:innen geben jährlich mehr als zwei Milliarden Euro für Nahrungsergänzungsmittel aus. Dabei sind die meisten überflüssig, andere mitunter sogar gefährlich.